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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich bin ein Kubaner, mit einer deustchen Frau verheiratet, und lebe seit März 2008 in Deutschland.
Zur Zeit besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis bis Februar 2012, also noch keine unbefristete.
Ich wollte nächstes Jahr im Zeitraum von Mitte Oktober 2011 bis Mitte Januar 2012, also für drei Monate (ggbf. 2) nach Kuba ausreisen.
Ist dies durchführbar? Meiner Kenntnis nach darf ich Deutschland nicht länger als einen Monat verlassen. Aber gibt es einen Weg, dies bis zu drei Monate zu verlängern? Würde ich somit meinen Aufenthaltstitel hier in Deuscthland verlieren? Ich möchte auf alle Fälle zu meiner Frau zurück.
