Auslieferung bei Haftbefehl
02.08.2010 12:47 |
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Internationales Recht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Hallo,
ein bekannter wurde durch das Gericht zu einer Haftstrafe von 10 Monaten bekommen ohne Bewährung, letzte Woche kamen nochmals 7 Monate dazu das erste war wegen Diebstahl (nichts großes, wert 100€, das zweite Betrug Wert 180€), wobei er aber dies unter Beschaffungskriminalität geltend machen wollte aber das Gericht darauf überhaupt nicht einging obwohl er ärztliche Bescheinigungen usw. vorgelegt hat, wollte eigentlich dass ihm geholfen wird auch wenn er nach §64 Verurteilt worden wäre und 2 Jahre auf Zwangstherapie gehen hätte müssen könnte er damit leben, aber nicht einfach wegsperren und gut ist es, er bräuchte Hilfe und nicht einfach eine Haftstrafe.
Jetzt wollte ich wissen wie ist das wenn man sich in die Schweiz absetzt kann man dort Asyl beantragen und wird man dort ausgeliefert wenn ein internationaler Haftbefehl erlassen wird???
dürfte er dann Deutschland nie mehr betreten oder verjährt sowas irgendwann???
Vielen Dank









