Auslieferung
07.08.2009 06:58
| Preis:
***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Ich wurde auf Bewährung nach 2 Jahren entlassen. Ich habe noch 12 Monate auf 4 Jahre. Davon sind 3 Jahre um. Ich bin einer Bewährungshelferin unterstellt, habe Arbeitsstunden geleistet und muss jeden Wohnsitzwechsel mitteilen.
Ich beabsichtige in Zukunft in Iatlien zu leben. noch ein ganz kleines strafverfahren ist unklar.
Würde sich deutschland die mühe machen mich den kleinkriminellen wegen noch 12 offenen monaten in italien zu suchen und würde iatlien dies mitmachen bzw. mich ausliefern?
danke
07.08.2009 | 08:47
Antwort
von
Rechtsanwältin Astrid Hein
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Grundsätzlich gibt es eine polizeiliche Zusammenarbeit der EU – Staaten, die auch die Übergabe von sich in anderen Mitgliedsstaaten aufhaltenden Personen zum Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung beinhaltet. Bei bestimmten Delikten gibt es auch einen Europäischen Haftbefehl. Um in Ihrem Fall zu beurteilen, ob eine Auslieferung danach möglich ist, kommt es darauf an, wegen welcher Delikte Sie verurteilt wurden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln wollen, dann sollten Sie das jedenfalls mir Ihrem Bewährungshelfer absprechen.
Wegen des von Ihnen erwähnten „ganz kleinen Strafverfahrens, das noch unklar ist“ besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Bewährung widerrufen wird. Um dies wiederum zu beurteilen, müsste Einsicht in die Ermittlungs – und Gerichtsakten genommen werden.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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