Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema Exmatrikulation.
Hallo,
ich studiere den im WS 2011/12 auslaufenden Studiengang Sportwissenschaften auf Diplom (NRW).
Nun ist es so, daß ich es bis dahin nicht schaffen werde, meine Studium abzuschließen.
Darf mir meine Uni, ab 2012 nun einfach das Weiterstudieren/Abschließen versagen bzw. mich ohne Abschluss exmatrikulieren?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte
Antwort geschrieben am 28.10.2010 19:43:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marko Setzer
Tucholskystraße 37, 10117 Berlin, Tel: 030 54495266, Fax: 030 54495268
Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 19
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unter Berücksichtigung der Angaben und Ihres Einsatzes nehme ich zu Ihren Fragen gern wie folgt Stellung,
Ich gehe davon aus, dass Sie an der Hochschule an Ihrem angegebenen Wohnort studieren. Grundsätzlich finden sich die maßgeblichen Regelungen in den jeweiligen Studienordnungen der Hochschulen, die diese als Satzungen und damit als materiell geltendes Regelwerk verabschieden können.
Nach meiner Annahme gelten also für Sie die Regelungen zur Studienordnung unter folgenden links:
https://www.dshs-koeln.de/wps/wcm/connect/df590b00478e511c9c409c253130641c/1.pdf?MOD=AJPERES
https://www.dshs-koeln.de/wps/portal/de/home/studies/Ordnungen/Diplomordnungensitearea/diplstudordsitearea/?WCM_PORTLET=PC_7_FJ40KI42007K402HAT061T3225_WCM&WCM_GLOBAL_CONTEXT=/wps/wcm/connect/de/home/studies/Ordnungen/Diplomordnungensitearea/diplstudordsitearea/
Dort ist geregelt, dass der Diplomstudiengang für Sportwissenschaften zum Wintersemester 2011/2012 ausläuft und die Studienordnung zum 31.3.2012 außer Kraft gesetzt wird.
Für auslaufende Studiengänge haben die Universitäten grundsätzlich angemessene Übergangsregelungen zu schaffen. Der Hinweis, dass sich Studierende für diesen Studiengang höchstens noch im Jan. 2007 anmelden konnten, lässt darauf schließen, dass die Universität eine Übergangszeit von 11 Semestern für angemessen hielt. Bzw. einem Studienanfänger zutrauten, in dieser Zeit das Studium noch mit dem Diplom abzuschließen.
Nach erster Einschätzung halte ich ebenfalls diese Zeitspanne für angemessen.
Ich bedauere auch sehr, Ihre Frage bzgl. der Exmatrikulation mit "ja" beantworten zu müssen. Denn grundsätzlich können Universitäten wegen verschuldeter Überschreitung der Höchstdauer bzw. Regelstudienzeiten die Exmatrikulation aussprechen.
Dennoch rate ich Ihnen, sich schnellstmöglich mit Ihrer Studienberatung in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls über einen Antrag auf Anrechnungs- und Härtefallregelungen zu sprechen. Diese kommen zB für eine längere Krankheit in Betracht. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, warum die Überschreitung der Studiendauer von Ihnen NICHT verschuldet war.
Möglicherweise lassen sich auch Teilleistungen für den Abschluss "Bachelor" anrechnen.
Aufgrund der knappen Sachverhaltsangaben kann ich dies jedoch nur vermuten. Die Studienordnung selbst enthält leider keine explizit geregelten Übertragungsmöglichkeiten der Teilleistungen.
In jedem Fall können Sie aber vor der drohenden Exmatrikulation auch Varianten des Uni-wechsels unter Anrechnung Ihrer Teilleistungen abklären. UND sofern es denn eintrifft, die ausgesprochene Exmatrikulation in jedem Falle anwaltlich überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen..
Abschließend erlaube ich mir noch ein Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen.
Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
Marko Setzer
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