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Frage geschrieben am 27.08.2009 12:33:28

Auslaufen der Diplomstudiengänge

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2091
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe einige Fragen zu den Diplomstudiengängen, mein Ziel ist der Dipl.-Wirtschaftsinformatiker.
Ich besuche einen Studiengang, der größtenteils in Heimarbeit, abends und am Wochenende abgehalten bzw. erledigt wird. (berufsbegleitend eben, reine Vorlesungszeiten betragen 10-18 Stunden in der Woche)
Es ist richtig, dass meine Uni darüber informiert hat, dass einige Prüfungsleistungen bald nicht mehr angeboten werden (aufgrund des Bologna-Prozesses).
Es stimmt, dass bestimmte auslaufende Klausuren schon einmal "verlängert“ worden sind. (sollte Oktober 08 auslaufen, jetzt Januar 2010). Bisher haben die Studentenwiderstände dazu beigetragen, dass die Termine verlängert und die Unterstützung der Uni (z.B. durch kurzfristige Repetitorien) vergrößert worden sind. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Uni die Diplomanwärter schnell loswerden mag.
Falls ich die ausstehenden Prüfungen (aufgrund meines Arbeitspensums im Einzelhandel; Studiengang ist schließlich für Berufstätige) nicht schaffen sollte, dann würde man mich zuerst zwangsexmatrikulieren, obwohl ich noch Klausurversuche "offen" hätte. Und/oder man würde mich in den Bachelor-IT-Studiengang packen. So könnten aus meinen zwei Semestern bis zur Diplomarbeit noch fünf werden (sieben Semester; dann kann man fertig sein) , da man bei meinen bisher bestandenen Scheinen kaum etwas in den Bachelor "umschreiben" könne. (Habe Kostenrechnung und Mathe bestanden, Buchführung fehlt mir noch => im Bachelor wird nur das komplette Modul anerkannt; so das ich nicht nur Buchführung schreiben muss, es müssen auch Mathe und Kostenrechnung erneut bestanden werden).
Nun lässt mich meine Uni nicht das nächste Semester planen, wenn ich nicht bestätige, dass ich über all die Vorgänge (auslaufende Prüfungen, Zwangsexmatrikulation und dass sie bisher das Mögliche getan haben, um denen, die noch Prüfungsleistungen offen haben entgegenzukommen) bestens informiert wurde. Ich muss mich damit einverstanden erklären, sonst darf ich keine Klausur mehr schreiben.

Nun meine Fragen: Muss ich damit rechnen, falls ich mehr Studienzeit benötigen sollte, wirklich zwangsexmatrikuliert zu werden?
Werden die Universitäten zur Abschaffung der Diplomstudiengänge von der EU gezwungen? Oder ist es lediglich eine Empfehlung?
Ist es richtig, dass mir im Bachelor-Studiengang (aufgrund meiner für den Bachelor-Studiengang ungünstig bestandenen Klausurkombinationen so gut wie nichts angerechnet wird oder besteht die Möglichkeit wie in meinem Fall, nur den fehlenden Buchführungsschein evtl. im Bachelor-Studiengang machen zu müssen? Im Bachelor würde man mich zurück in erste oder zweite Semester setzen. (persönliches Pech, da der Bachelor in Gesamteuropa eingeführt wurde?)

Ich muss mich ja mit diesen Vorgängen einverstanden erklären, sonst darf ich mich zur keiner Klausur mehr anmelden. Sollte ich mein Klausurpensum nicht bis Januar 2010 schaffen; muss ich dann mit diesen Vorgängen abfinden, da ich mich ja mit den Absichten der Uni einverstanden erklären muss, um überhaupt weiter planen zu können. Mein Uni-Account ist momentan quasi gesperrt.
Von den schlechteren Noten, die ich bekomme, weil mir das Bestehen mit einem Diplomabschluss wichtiger ist, als im Bachelor-Studiengang nahezu von vorne anzufangen möchte ich lieber nicht sprechen.
Meine Uni sagte bisher dazu: So sind die Bedingungen! An meiner Stelle würde man zusehen, dass es nicht zu einer Zwangsversetzung in den Bachelor-Studiengang kommt. Daher sollte ich doch schnellstmöglich alle Prüfungen bis Januar bestehen.
Welche Möglichkeiten bietet mir die Rechtsprechung?
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichem Gruß,

Mathias



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.08.2009 15:01:28
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die hiermit gerne annehme und Ihnen alle von Ihnen gestellten Fragen beantworte, sobald Sie mir die Sie betreffende Prüfungsordnung/Satzung der Hochschule etc. an meine unten stehende E-Mailadresse gesendet haben bzw. mir bekannt gegeben haben, um welche Hochschule es hier geht (dann sollte ich über das Internet die Prüfungsordnung/Satzung der Hochschule selbst herunterladen können). Nennen Sie mir bitte auf jeden Fall den Namen der Hochschule.

Nur auf Grundlage dessen kann ich Ihnen eine Ausarbeitung zukommen lassen.

Danke im Voraus und noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
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Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.08.2009 23:01:35

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts nunmehr wie folgt beantworten möchte:

Frage 1.:
Muss ich damit rechnen, falls ich mehr Studienzeit benötigen sollte, wirklich zwangsexmatrikuliert zu werden?

Nach § 51 des Landeshochschulgesetzes NRW – Exmatrikulation – gilt:

(1) Eine Studierende oder ein Studierender ist [zwingend, kein Ermessen] zu exmatrikulieren, wenn
a) sie oder er dies beantragt,

[...]

c) sie oder er in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung
endgültig nicht bestanden hat oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann,

d) der Bescheid über die Zuweisung eines Studienplatzes während des Vergabeverfahrens
von der für die Zuweisung zuständigen Stelle zurückgenommen worden ist.

(2) Soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert,
sind Studierende nach Aushändigung des Zeugnisses über den bestandenen Abschluss des
Studiengangs zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren.

(3) Eine Studierende oder ein Studierender kann [Ermessen] exmatrikuliert werden, wenn

[...]

f) sie oder er ihren oder seinen Anspruch auf Teilnahme an einer nach der Prüfungsordnung
erforderlichen Prüfung verloren hat (kommt hier allenfalls in Betracht),

[...]

Anderes kommt nicht in Betracht und kann auch nicht von der Privathochschule einseitig abgeändert werden. Eine Exmatrikulation wäre insbesondere nur möglich, wenn Sie die Prüfungen nicht schaffen.

Insoweit ist aber auf den bzw. die Bologna-Prozess/Reformen diesbezüglich vorzugreifen:
Vereinbarungen aus den internationalen Gremien des Bologna-Prozesses werden von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt.

Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem (BA/MA) ist das bekannteste Ergebnis der Bologna-Reform.

Beim Bologna-Prozess handelt es sich zwar um eine rechtlich unverbindliche Absprache zwischen den Bildungsministern von inzwischen 46 europäischen Staaten.

Trotzdem wird in Deutschland derzeit danach vorgegangen:

Die nationale Bologna-Gruppe besteht in Deutschland aus Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK), des freien zusammenschlusses von studentinnenschaften (fzs), der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), des Akkreditierungsrates und des deutschen Studentenwerks (DSW). Gemeinsam erarbeitet sie Lösungen zur Umsetzung der Bologna-Ziele auf Bundesebene, berichtet an die BFUG und führt Seminare zu den verschiedenen Inhalten des Bologna-Prozesses durch.

Derartiges wird man aber nicht verhindern können, allenfalls auf dem Klagewege, auf Landes-, Bundes- und europäische Ebene.

Der Bologna-Prozess führt damit nicht (für sich genommen) zu einer Exmatrikulation, sondern es kommt dabei auf die - zwar insoweit - geänderten Studiengänge/-abschlüsse und deren erfolgreicher Prüfungsablegung an.

Frage 2.:
Werden die Universitäten zur Abschaffung der Diplomstudiengänge von der EU gezwungen? Oder ist es lediglich eine Empfehlung?

Wie gesagt, die Ziele der Bologna-Erklärung, sind europarechtlich nicht bindend, sondern stellen nur eine unverbindliche Absprache da.

Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist aber an den Fakultäten in Europa bereits weit vorangeschritten - auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen. An den deutschen Hochschulen sind im Sommersemester 2007 insgesamt 3.377 Bachelor- und 2.283 Masterstudienmöglichkeiten angeboten worden. Dies macht bei kontinuierlich steigenden Zahlen bereits einen Anteil von fast 50 % des Studienangebots aus.

An diese Entwicklung ist man allerdings (zumindest derzeit) „gebunden“.

Frage 3.:
Ist es richtig, dass mir im Bachelor-Studiengang (aufgrund meiner für den Bachelor-Studiengang ungünstig bestandenen Klausurkombinationen so gut wie nichts angerechnet wird oder besteht die Möglichkeit wie in meinem Fall, nur den fehlenden Buchführungsschein evtl. im Bachelor-Studiengang machen zu müssen?

Insofern konnte ich leider trotz intensiver Suche auf den von Ihnen genannten Internetseiten nichts herausfinden, womit es mir leider an dem für eine (Rechts-)Prüfung notwendigen Informationsmaterial fehlt.

Dieses kann aber gerne tel. o. per weiterer E-Mail-Korrespondenz abgeklärt werden.

Sonstige Fragen/beachtenswerte Faktoren:

Sie werden sich darauf einlassen „müssen“, was die Universität vor hat bzw. schon verfolgt, was den Bologna-Prozess angeht.
Sie sollten also im eigenen Interesse im Falle eines weiter gewollten, nunmehr umgeänderten Studiengangs/-abschluss bestätigen, dass Sie über all die Vorgänge (auslaufende Prüfungen, Zwangsexmatrikulation und dass Sie bisher das Mögliche getan haben, um denen, die noch Prüfungsleistungen offen haben, entgegenzukommen) bestens „informiert“ wurden.

Es geht letztlich nur um den Erhalt der Informationen und Ihrem Interesse am Studienfortgang.

Ich hoffe, Ihnen damit schon ein Stück weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Auslaufen der Diplomstudiengänge | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-08-31
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Bewertung: Fragesteller
An einer für den Betroffenen schlechten Ausgangssituation kann auch ein Anwalt nichts ändern, wenn das Recht es nicht zulässt. Herr RA Hesterberg hat meine Situation nicht "schön geredet", sondern anhand der Fakten meinen "Fall" bewertet. Dafür vielen Dank.



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