ich habe eine Frage bezüglich der Gebühren die ich jetzt an meine Bank zahlen soll .
Ich habe einen Scheck aus England bekommen über 8000 Pfund und diesen zur Sparkasse gebracht . ( da ich nicht wusste warum und woher habe ich nachgefragt ob dieser echt sei und die von der Sparkasse meinten ich soll ich einfach einlösen da er unterschrieben ist und auch echt.
Am 29.01 erschien dann der Betrag von 8664,14 Euro auf meinem Kontoauszug jedoch unter E.v.Da dieser Scheck nicht gedeckt war wurde mein Konto am 13.02 mit 8913,48 belastet.
Zusätzlich habe ich 2 mal für die Bayrische Landesbank Gebühren gezahlt
einmal 15,00 Euro und einmal 30,00 Euro
Gebühren für Auslandsbank wegen Storno 15,00 Euro
Leider verstehe ich nicht wieso ich jetzt mehr zahlen soll als auf meinem Konto erschien??? Das Geld war ja nie wirklich da!!!
Hoffe Sie können mir hier weiterhelfen da die Differenz ja doch hoch ist
Vielen Dank
-- Einsatz geändert am 25.02.2009 13:41:11
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.02.2009 14:59:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
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Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Sehr gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Frage zusammenfassend wie folgt:
Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, dass nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grund bzw. besser ausgedrückt mit welcher Berechtigung Sie die Differenz von immerhin 249,34 € zahlen sollen (also die Differenz zwischen 8664,14 € und 8913,48 €).
Zunächst ist es leider üblich, dass für Scheckstornierungen Gebühren anfallen und diese bei Ihnen in einem nicht unüblichen Rahmen liegen. Sie haben mit Ihrer Bank ja eine vertragliche Verbindung. Ich gehe davon aus, dass die genaue Höhe der Stornogebühren daher in den AGB der betreffenden Bank festgeschrieben ist.
Wenn also alle Stornogebühren zusammengezählt werden, kommt man auf einen Betrag von insgesamt 60,00 €.
Es stehen also die 249,34 € im Raum, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt sind, es sei denn aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sind weitere Bearbeitungsgebühren oder dergleichen angefallen, die sich eventuell aus dem mit Ihrer Bank geschlossenen Vertrag ergeben. Ohne Einsicht in diese Vertragsunterlagen kann aus der Ferne leider keine abschließende Beantwortung stattfinden.
Sie sollten daher Ihre Bank auffordern, Ihnen den Rechtsgrund dafür zu nennen, die 249,34 € zu verlangen.
Sollte die Bank Ihnen keinen Rechtsgrund nennen können, so können Sie von einer ungerechtfertigten Gebührenerhebung ausgehen, so dass Sie am besten schriftlich von der Bank verlangen sollten, auf diese Gebühren in Höhe von 249,34 € zu verzichten.
Sollte die Bank sich dann immer noch weigern sollten Sie anwaltliche Schritte androhen und sich gegebenenfalls durch einen Kollegen vor Ort vertreten lassen, der dann auf dem Rechtswege gegen die Bank vorgeht.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen noch viel Erfolg!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!
mit freundlichem Gruß
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.02.2009 16:08:53
Sehr geehrter Herr
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla
vielen dank für Ihre Antwort.
Ich habe die Bank bereits aufgefordert mir schriftlich eine Aufstellung dieser geforderten Beträge zu senden ! Bekommen haben ich nur ein Fax mit den Daten:
Einreichung am 29.01 Gutschrift 8664,14
Belastung des Scheckbetrags wg.Nichteinlösung am 13.02 8913,48
Angefallene Gebühren
Bayr Landesbank 15,00
Bayr Landesbank 30,00
Gebühren der Auslandsbank wg. Storno 15,00
Das ist Ihre Begründung!!!
Die Bank beurteilt diese Summe telefonisch dadurch das sich der Kurs geändert hat . Deshalb soll ich diesen Betrag zahlen!!!
Wie gesagt das Geld gehörte ja nie mir also verstehe ich es nicht.
Ich werde jetzt ein Schreiben fertig machen und die bank bitten mir den Rechtsgrund für die 249,34 Euro zu nennen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla
vielen dank für Ihre Antwort.
Ich habe die Bank bereits aufgefordert mir schriftlich eine Aufstellung dieser geforderten Beträge zu senden ! Bekommen haben ich nur ein Fax mit den Daten:
Einreichung am 29.01 Gutschrift 8664,14
Belastung des Scheckbetrags wg.Nichteinlösung am 13.02 8913,48
Angefallene Gebühren
Bayr Landesbank 15,00
Bayr Landesbank 30,00
Gebühren der Auslandsbank wg. Storno 15,00
Das ist Ihre Begründung!!!
Die Bank beurteilt diese Summe telefonisch dadurch das sich der Kurs geändert hat . Deshalb soll ich diesen Betrag zahlen!!!
Wie gesagt das Geld gehörte ja nie mir also verstehe ich es nicht.
Ich werde jetzt ein Schreiben fertig machen und die bank bitten mir den Rechtsgrund für die 249,34 Euro zu nennen.
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.02.2009 16:23:21
Sehr geehrte Ratsuchende,
die schriftliche Begründung macht in der Tat keinen Sinn und ist nicht schlüssig.
Grundsätzlich halte ich auch die Begründung mit der Kureschwankung für ein Scheinargument. Es ist zunächst richtig, dass das brittische Pfung gemessen am € Kursschwankungen unterliegt.
Leider haben Sie nicht genau angegeben, wieviel Pfund Sie zur Einlösung gebracht haben.
Wenn man die Kurswerte des brittischen Prunds zu den beiden maßgeblichen Zeitpunkten (also den 29.01. sowie den 13.02. ) gegenüberstellt, sind Schwankungen von ca. 2 Cent zu verzeichnen, so dass auch aus deisem Gesichtspunkt der Betrag in Höhe von über 249 € nicht gerechtfertigt scheint.
Daher ist Ihr vorgeschlagenes Vorgehen sehr sinnvoll. Schreiben Sie die Bank nochmal an und fordern Sie eine genaue und detaillierte Begründung auch und insbesondere hinsichtlich der überzogen dargestellten Kursschwankungen.
Sollte dieses nicht helfen, sollten Sie in der Tat einen Kollegen vor Ort beauftragen.
Ich wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben noch viel Erfolg und darüber hinaus noch einen angenehmen Tag!
Mitfreundlichem Gruß
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
die schriftliche Begründung macht in der Tat keinen Sinn und ist nicht schlüssig.
Grundsätzlich halte ich auch die Begründung mit der Kureschwankung für ein Scheinargument. Es ist zunächst richtig, dass das brittische Pfung gemessen am € Kursschwankungen unterliegt.
Leider haben Sie nicht genau angegeben, wieviel Pfund Sie zur Einlösung gebracht haben.
Wenn man die Kurswerte des brittischen Prunds zu den beiden maßgeblichen Zeitpunkten (also den 29.01. sowie den 13.02. ) gegenüberstellt, sind Schwankungen von ca. 2 Cent zu verzeichnen, so dass auch aus deisem Gesichtspunkt der Betrag in Höhe von über 249 € nicht gerechtfertigt scheint.
Daher ist Ihr vorgeschlagenes Vorgehen sehr sinnvoll. Schreiben Sie die Bank nochmal an und fordern Sie eine genaue und detaillierte Begründung auch und insbesondere hinsichtlich der überzogen dargestellten Kursschwankungen.
Sollte dieses nicht helfen, sollten Sie in der Tat einen Kollegen vor Ort beauftragen.
Ich wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben noch viel Erfolg und darüber hinaus noch einen angenehmen Tag!
Mitfreundlichem Gruß
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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