Ausländer BTM-Straftat => Haftstrafe 2,5J = Ausweisung?
02.07.2006 10:32 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwältin Jana Laurentius
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Hi,
angenommen in NRW liegt folgender Fall vor:
Ausländer...
- unbefristeter Aufenthaltsstatus, mehr als 10 Jahre hier
- frisch verheiratet mit Freundin (nach mehrjähriger Bez.)
- 1 Kind von Exfrau, Verhältnis zum Kind nachweislich sehr gut
- verstößt gegen BtmG
- bis zur Tat selbst nie strafrechtlich in Erscheinung getreten!! >>> Ersttäter, der KEINEN langfristigen Handel betrieb, sondern kurzzeitig, um sich seinen eigenen Konsum zu finanzieren
- seine eigene Sucht hat er nun hinter sich gelassen und ist wieder psychisch als auch physisch stabil
- zum Tatzeitraum 1 Jahr arbeitslos, sonst gesamten Aufenthalt in BRD über gearbeitet
- Tat geschah in der Zeit, wo er zudem kurz von Freundin getrennt war
- wird verurteilt wegen Verstoß gegen BtmG zu 2,5 Jahren
- in Haft gute Führung und Arbeit, guter und regelmäßiger Kontakt zu Frau und Kind
nach der Haft...
- würde ein Job für ihn in Aussicht stehen
- er mit seiner Frau (berufstätig, kinderlos, mit sehr gutem Einkommen) und evtl. dem Kind aus 1. Ehe zusammen leben
WELCHE CHANCE BESTEHT, DASS ER NICHT AUSGEWIESEN WIRD?
Bitte nennen Sie mir die ungefähre Wahrscheinlichkeit in Prozent.
Beispielsweise: Ausweisung 80%/ Recht zu bleiben 20%
PS: Und JA, es ist WAHR, er ist zuvor nie strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat trotzdem eine derart hohe Haftstrafe bekommen. Es war eine einzelne Tat, in der die gehandelte Menge immens war und so das Urteil herbeiführte.
Trifft nicht Ihr Problem?
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