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Frage geschrieben am 27.01.2011 14:38:37

Ausländerrecht & Asylrecht (Im Rahmen einer Ehe mit einer deutschen Person)

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1708
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Ausländerrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme ursprünglich aus Tunesien und habe in Deutschland studiert. Jetzt promoviere ich im Bereich Informatik. Im November 2010 wurde ich eingebürgert. Letztlich habe ich eine Person kennengelernt, die ich gern als meinen Ehepartner hätte. Diese Person gehört aber zu den Palästinensern aus dem Libanon, die zwar nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besitzen, aber dort registriert sind. Die ist eine hochqualifizierte Person, die Zahnmedizin im Lebanon erfolgreich abgeschlossen hatte, dann ein Master-degree in den USA abgeschlossen hat und jetzt promoviert in England. Da diese Person keinen normalen Paß besitzt sondern Passersatzpapiere, kann sie anscheinend in Deutschland überhaupt nicht einreisen. Ihre Beratung brauche ich, um zu wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sie hier mich besucht, und welche Rechte sie hätte, wenn wir heiraten, d.h kann sie hierher kommen, und hier leben und arbeiten? Wenn schon, welchen Aufenthaltstitel bekommt sie und welche Voraussetzungen muß sie dafür erfüllen (z.b deutsche Sprache usw). Dürfen meine eventuellen Kinder dann die deutsche Staatsangehörigkeit auch bekommen? Unter welchen Umständen? Die letzte Frage ist, wenn ich nach England umziehen würde, gebe ich der Person das Recht eines Aufenthaltstitels dort (als Partner eines EU-Bürgers)?

Danke im Voraus

-- Einsatz geändert am 27.01.2011 15:07:20


Antwort geschrieben am 27.01.2011 16:47:56
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

aus Ihrer Sachverhaltsschilderung wird leider nicht deutlich, was für Dokumente die in Großbritannien lebende Person tatsächlich hat.

Es kommen insoweit zwei Möglichkeiten in Betracht:

a) die Person hat einen libanesischen Reiseausweis für palästinensische Flüchtlinge
b) die Person hat britische Passersatzpapiere

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich mit jedem gültigen Reisedokument möglich, es sei denn dass ein Vermerk in dem Reisedokument eingetragen ist, wonach eine Reise in bestimmte Länder ausgeschlossen ist.

Als deutsche Staatsangehörige haben Sie ein Recht darauf, mit Ihrem Ehepartner in Deutschland zu leben, § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; selbst wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, besteht ein Regelanspruch auf die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug. Da Ihr zukünftiger Ehepartner akademische Qualifikationen hat und wohl auch gute englische Sprachkenntnisse hat, muss er vor der Einreise auch nicht zwingend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, da ein geringer Integrationsbedarf nach § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 AufenthG angenommern werden kann.

Großbritannien ist einer der Mitgliedstaaten der europäischen Union. Es gilt hier die Freizügigkeitsrichtlinie, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in das nationale Recht umgesetzt wurde(in Deutschland: FreizügG/EU). Sie können als deutsche Staatsangehörige in Großbritannien Wohnsitz nehmen und sich dort unbegrenzt aufhalten; Sie müssen dort aber einer Arbeit nachgehen und Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen oder aber Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (z.B. Ersparnisse) bestreiten können. Es reicht auch aus, wenn Ihr Ehepartner Ihrer beider Lebensunerhalt sichern kann. Sie erhalten dann eine (deklaratorische) Freizügigkeitsbescheinigung, Ihr Ehepartner eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers.

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.01.2011 19:18:24

Danke sehr für die detaillierte Antwort. Sie hatten gesagt:

"Es kommen insoweit zwei Möglichkeiten in Betracht:
a) die Person hat einen libanesischen Reiseausweis für palästinensische Flüchtlinge
b) die Person hat britische Passersatzpapiere
Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich mit jedem gültigen Reisedokument möglich.."

Es gilt der erste Fall, nur seit dem 01.01.2005 gilt die Allgemeinverfügung für die Anerkennung von Pässen. Hiernach ist dieser Passersatz anscheinend nicht mehr anerkannt (daher hatte ich auch gesagt, dass die Person in Deutschland nicht einreisen darf. Genau deswegen habe ich diese Fragen gestellt, weil eben, die Person vielleicht auch eine Befreiung von der Paßpflicht benötigt.

Ist Ihre Antwort auch gültig trotz dieser Nichtanerkennung? Oder gelten andere Gesetze dann?

Danke!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.01.2011 11:42:31

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist in der Tat so, dass die sogenannten DDV-Passersatzpapiere (Document de voyage pour les refugies palestiniens)aufgrund der von Ihnen erwähnten Allgemeinverfügung des BMI (Bundesministerium des Inneren)gegenwärtig nicht mehr als Passdokumente anerkannt werden und eine Einreise (bezieht sich nur auf Ersteinreisen; für die bereits hier lebenden Personen des betroffenen Personenkreises gibt es eine Übergangsregelung) mit diesen libanesischen Reisedokumenten in die BRD nicht mehr möglich ist.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Familienzusammenführung nicht möglich ist. Nach § 3 Abs. 2 AufenthG gibt es die Möglichkeit, vor der Einreise der Person einen Antrag auf Befreihung von der Passpflicht beim BMI zu stellen. Wurde dieser Antrag positiv beschieden, kann die Auslandsvertretung auch ohne anerkanntes Passdokument ein Visum zur Familienzusammenführung ausstellen.

Zur weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen können Sie sich gern an meine Kanzlei wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)


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