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Frage geschrieben am 25.05.2011 17:06:27

Auskunftteien

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 49,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 695
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin selbstständiger Kaufmann und werde von meinen Lieferanten
auf eine schlechte Auskunft der Creditreform GmbH über meine Firma hingewiesen.
Die von mir angeforderte Selbstauskunft weist mehrere Positionen ältere Finanzproblem 2007-2010 aus, die grundsätzlich stimmen.
Alle Verbindlichkeiten sind jedoch beglichen. Es gibt zZt. keine offenen
Posten.
Der Lieferant erfährt diese einzelnen Positionen jedoch nicht, sondern
bekommt von der Creditreform GmbH nur das Fazit.
ZB. Schleppende Zahlungsweise. Geschäftsverbindung riskant.
Welche Möglichkeiten gäbe es über einen Anwalt, Löschungen oder günstigere Kommentare zu erreichen.
Mein persönlicher Versuch bei der Creditreform GmbH ergab keinen Erfolg.
Man pocht auf eine gesetzliche Löschungsfrist von 3 vollen Jahren. Auf den Kommentar könne man keinen Einfluß nehmen.


Antwort geschrieben am 25.05.2011 17:42:09
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Dieses sind Probleme, die mir aus meiner eigenen beruflichen Praxis im Zusammenhang mit ähnlichen Unternehmen wie dem von Ihnen genannten sehr gut bekannt sind.

Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf Löschung dann, wenn die Eintragung falsch ist ( zum Beispiel weil die Daten objektiv nicht stimmen) oder weil die Forderung bestritten ist von Ihnen (hierzu gibt es sogar umfangreiche Rechtsprechung).

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, liegen diese Voraussetzungen aber bei Ihnen nicht vor, sondern die Einträge sind leider gerechtfertigt gewesen. In diesem Fall gilt leider die Löschungsfrist von drei Jahren.

Im Ergebnis sehe ich leider daher leider nur zwei Möglichkeiten:

Zunächst wäre grundsätzlich möglich sich auf einen Härtefall zu berufen. Dieses wäre dann möglich, wenn der Eintrag für Sie über kurz oder lang das Geschäft so stören würde, dass es zu einer Existenzgefährdung kommen würde. Dieses müssten Sie aber auch beweisen können.

Eine weitere Methode, mit der in der Praxis oftmals Erfolg erzielt werden kann ist, sich von den Gläubigern von damals eine Zustimmung zur Löschung zu holen.

Andere Möglichkeiten sehe ich leider nicht, da die Eintragung nach Ihrer Schilderung offensichtlich ursprünglich rechtmäßig erfolgt ist.

Bei dem Kommentar verhält es sich ähnlich. Insbesondere die Formulierung "Geschäftsverbindung riskant" halte ich für angreifbar, da hier nicht klargestellt ist, dass es nur um die Zahlungen geht,sondern diese Wertung auch so verstanden werden kann, dass die Geschäftsverbindung insgesamt riskant ist.

Dieses ist aber sicherlich eine Wertungsfrage.

Sie müssen sich auch vor Augen halten, dass ein Richter für den Fall, dass dieses vor Gericht landen würde, immer einen gewissen Ermessensspielraum hat.

Vor diesem Hintergrund sehe ich Ansatzpunkte,kann Ihnen aber leider keine überdurchschnittlichen Erfolgsaussichten bestätigen. Gegebenenfalls wäre im Vergleichswege über einen Rechtsanwalt hier eine mildere Formulierung möglich. Dieses kann aber leider auch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
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kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

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