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2 Beratungshilfescheine §1686 BGB + 20,00 Gebühr
Text:Ich habe hier folgenden Frage und Fall für mein Freund zu vergeben :
Zahlungsmodulitäten: Die hier ausgelobten 20 Euro sind die Gebühr für die Beratungshilfescheine die vom Ratsuchenden zu tragen sind.
Sie erhalten nach Beantwortung der Frage zwei Beratungshilfescheine um die jeweiligen Kindesmütter anzuschreiben außergerichtlich. Hierfür erhalten sie für jeden Beratungshilfeschein um die 70 Euro für das Anschreiben.
Fall 1 : Auskunftsrecht nach § 1686 BGB zwecks Taufe der Tochter. Hier soll die Kindesmutter angeschrieben werden mit der Aufforderung um Auskunft. Sie stellt sich bei allem quer, es liegt auch ein Gutachten zwecks schizoiden Verhalten vor. Sie versucht meinem Freund alles zu erschweren.
Fall 2 ; Auskunftsrecht nach § 1686 BGB zwecks Auskunft über die Einschulung des Sohnes. Hier soll die andere Kindesmutter des Sohnes außergerichtlich angeschrieben werden, wann mein Sohn eingeschult wird únd was sie sich als Beitrag meinerseits zur Einschulung vorstellt. Ebenfalls soll gefragt werden, ob sie bereit ist außergerichtlich mir alle halbe Jahre das Zeugnis zu zeigen von meinem Sohn damit ich seine Entwicklung verfolgen kann. Auch hier erhalten sie 70 Euro ungefähr für das Anschreiben.
Bei beiden soll eine direkte Auskunftsklage vor dem zuständigen Amtsgericht angedroht werden. Nach Übernahme des Falles bitte eine Vollmacht senden per Fax oder email. Ich sende dann die Beratungshilfescheine vorab per Fax und die Daten und Eckpunkte. Folgeauftrag bei Auskunftsverweigerung unter Antrag auf Verfahrenshilfe zur Auskunftsklage sicher. Zumindest bei der Mutter meiner Tochter ist das fast zu 100% sicher. Aber um VKH zu bekommen muss ich mich einmal versucht haben außergerichtlich zu einigen.
Dieser Fall wurde hier eingestellt, da in einer anderen Rubrik 50 Euro bezahlt werden müssten. Wer Interesse hat annehmen und loslegen. Danke.
Fristsetzung zur Auskunft an die Kindesmptter. 7 Tage.
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