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Frage geschrieben am 01.12.2010 11:44:36

Auskunftsrecht Kita bei psychischer Misshandlung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1076
Unser Kind geht in eine Kita. Seine Erzieherin wurde fristlos entlassen. Gründe wurden seitens der Kita-Leitung nicht genannt mit Hinweis auf ein zu erwartendes Arbeitsgerichtsverfahren. Es ist durchgesickert, dass die Gründe im Zusammenhang mit Missbrauch von Kindern stehen. Habe ich ein Auskunftsrecht gegenüber der Kita? Kann ich das gerichtlich durchsetzen lassen?


Antwort geschrieben am 01.12.2010 11:51:16
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

ein solches Auskunftsrecht besteht weder gegenüber der Kita noch gegenüber der Strafverfolgungsbehörde, wenn Ihr Kind nicht selbst Opfer geworden ist.

Sofern das Verfahren jedoch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird (das wird aber meist bei Kindesmissbrauchsverfahren der Fall sein) haben Sie die Möglichkeit sich beim zuständigen Gericht über das Verfahren zu informieren und auch an der Verhandlung teilzunehmen, in der alle Fakten offen gelegt werden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.12.2010 12:06:30

Danke für die erwartungsgemäße Antwort.
Wie kann ich das zuständige Gericht in Erfahrung bringen? Muss mir die Kita hier Auskunft geben?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.12.2010 12:15:02

Sehr geehrter Fragesteller,

vom Ablauf her wird es zunächst ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren geben, welches nicht einsehbar.
Erst dann, wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der Tatvorwurf stimmt, geht es in das gerichtliche Verfahren über.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach § 7 StPO und ist der Gerichtstand des Tatortes oder aber nach § 8 StPO der Gerichtsstand des Ergreifungsortes.

Die jeweiligen Gerichte können Sie unter "www.gerichtsverzeichnis.de" erfragen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
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