364.709
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
368 Besucher online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Auskunftspflicht gegenüber gesetzliche Krankenversicherung


| 23.01.2012 13:41 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 2 Stunden

Ich bin zur Zeit wegen einer absoluten Spinalkanalstenose in Behandlung, es wird eine dorsale und ventrale Stabilisierung mit Schrauben und Cage vorgenommen (stationär). Lt. meines Arztes
ist diese Stenose angeboren, wenn sie in meinem Alter (bin 45 Jahre) vorkommt. Meine Krankenkasse möchte nun von mir:
-meine Einwilligung, daß Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte an die Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden dürfen
-eine Arbeitsplatzbeschreibung.
Dies macht mich mißtrauisch. Muß ich die Einwilligung und die Arbeitsplatzbeschreibung geben?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 105 weitere Antworten zum Thema:
Krankenversicherung Gesetzliche
23.01.2012 | 14:17

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
231 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.

Die gesetzliche Krankenkasse ist Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems.

Der Bürger und damit auch Sie hat gem. §§ 60-65 SGB I sogenannte Mitwirkungspflichten.

Diese sind erforderlich, um Sozialleistungen richtig erstatten zu können. In Ihrem Falle soll geprüft werden, welche Leistungen erbracht wurden, ob diese zu Recht erbracht wurden und so weiter.

Leicht verdeutlichen lässt sich dies an der Arbeitsunbfähigkeitsbescheinigung. Die kleine AUsfertigung erhält der Arbeitgeber. Das große Formblatt erhält die Krankenkassen. Hier sind die Ziffern, welche für die Diagnose stehen, wiedergegeben, die der Krankenkasse dazu dienen, die Leistungen mit den Leistungserbringern abzurechnen.

Darüber hinaus wird man bei Ihrer Operation und der damit verbundenen Reha möglicherweise in Betracht ziehen, dass es zu beruflichen Beeinträchtigungen kommen wird.

Dann müsste die Krankenkasse Sie möglicherweise an einen anderen Rehabilitationsträger - in solchen Fällen oft die Rentenversicherung oder bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung weiterleiten. Die Krankenkasse übernimmt hier die Steuerungsfunktion für die weiteren, im Sozialsystem befindlichen Rehaträger.

Daher auch die Arbeitsplatzbeschreibung.

Diese ist notwendig, um abschätzen zu können, ob es Beeinträchtigungen geben kann und ob Sie hierfür Hilfe oder Hilfsmittel benötigen werden.

Sie sehen, diese Maßnahme ist nicht zu Ihrem Nachteil, sondern zu Ihrem Vorteil gedacht.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Sollte noch etwas offen oder unklar geblieben sein, so möchte ich Sie auf die kostenfreie Nachfragefunktion hinweisen.




Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

Bewertung des Fragestellers 2012-01-23 | 14:42


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Schnell, verstänlich und anschaulich"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-01-23
5/5.0

Schnell, verstänlich und anschaulich


ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

231 Bewertungen
FACHGEBIETE
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht