Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 07.12.2011 11:21:17

Auskunftspflicht der Gemeinde

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 839
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Gemeinde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Zufall beobachtet ich gestern, wie bei beginnender Glätte ein Fahrzeug der Kommunalbetriebe einen großen Parkplatz eines Baumarktes abstreute.

Ich weiß, dass es nicht üblich ist, dass die Kommune auf Privatgelände Winterdienst ausführt. Zumindest in unserem Ort ist dies der einzige Parkplatz, der so behandelt wird.

Andererseits weiß ich, welche Kosten auflaufen, wenn ein Privatunternehmer diese Arbeiten ausführt (Räumfahrzeug + 2 Mann ca. 100-120€/h +Kostenfür Salz).


Da ich den Verdacht habe, dass hier ein großer Steuerzahler bevorzugt wird, rief ich bei den Kommunalbetrieben an. Dort erhielt ich die Auskunft, dass dieser Betrieb selbstverständlich eine Rechnung erhielte.

Da der auskunftgebende Mitarbeiter unsicher wirkte und mehrmal versuchte, dass Thema zu wechseln, wurde ich noch mißtrauischer.

Meine Frage: Ist der Kommunalbetrieb verpflichtet, mir hier eine fundierte, möglichst schriftliche Auskunft über die Konditionen zu geben, oder muß ich darauf vertrauen, dass diese Arbeiten nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen?


Antwort geschrieben am 07.12.2011 12:28:52
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich besteht ein Akteneinsichtsrecht nur für Beteiligte in einem Verfahren.

Sie sind zwar Steuerzahler der Gemeinde, jedoch im betreffenden Fall nicht Beteiligter, da Ihnen weder das Grundstück gehört noch Sie die Arbeiten ausführen.

Darüber hinaus muss Ihnen aber auch Akteneinsicht über haushaltspolitische Dinge gewährt werden, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter (Datenschutz) entgegenstehen.

Bei einem Antrag auf Akteneinsicht haben Sie das Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Auch könnte die Behörde Dokumente teilweise schwärzen, um so dem Datenschutz gerecht zu werden.

Sie sollten daher einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht stellen und dies mit den Streuarbeiten begründen, die für die Gemeinde untypisch sind.

Durch diesen Antrag wird Ihnen die Möglichkeit gewährt, dass dies auch anderen Stellen bekannt wird und der alleinige Sachbearbeiter nunmehr, wenn er etwas zu verschweigen hat, dies nicht mehr geheim halten kann.

Es spricht zunächst nichts gegen eine Auskunftsverpflichtung der Gemeinde. Diese Stellungnahme sollten Sie aber aus Beweisgründen schriftlich verlangen, wozu Sie auch berechtigt sind.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Auskunftspflicht der Gemeinde | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-12-09
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verwaltungsrecht letzten Monat:

9
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Auskunftspflicht   Gemeinde