Auskunftsanspruch für Unterhalt
19.02.2011 09:15 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Guten Tag,
meine Lebensgefährtin bekommt Unterhalt für die gemeinsame Tochter von Ihrem geschiedenen Ex-Mann.
Es geht um Auskunft zum Einkommen des Ex-Mannes. Der Ex-Mann sagt, er habe zur Zeit nur die Steuerbescheide bis 2008 und hat nur diese vorgelegt. Er ist selbständig tätig. Für 2009 und 2010 fehlenden Angaben, so dass die aktuelle Situation unklar ist.
Meine Frage: Unterstellt, es stimmt, dass der Bescheid für 2009 noch nicht vorliegt, würde dann eine Auskunftsklage (Belege für 2009 und 2010) trotzdem Aussicht auf Erfolg haben mit dem Argument, dass er die BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) für 2009 und 2010 vorlegen könnte und dies bisher nicht macht? Er hat einen Steuerberater. Denkbar wäre auch, dass er die Steuererklärung für 2009 gemacht hat (die Frist ist ja abgelaufen, diese Erklärung könnte er ja auch vorlegen).
Macht eine Auskunftsklage in dieser Situation Sinn? Es ist denkbar, dass sich seine Einkünfte gegenüber 2008 verbessert haben, weil er 2010 öfters in regionalen Zeitungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit genannt worden ist.
Vielen Dank
Dirk
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