Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 25.01.2008 00:46:00

Auskunftsanspruch für Forenbetreiber

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3218
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

ich betreibe ein (nichtkommerzielles und werbefreies) Internetforum.
In einem Thread fühlte sich ein User von einem anderen beleidigt. Der beleidigte User hat Anzeige erstattet. Im Zuge der Beweisaufnahme hat die Polizei einen Fragebogen geschickt in dem nach der IP und sonstigen Daten des beleidigenden Users gefragt wird.
Bin ich als Forenbetreiber verpflichtet der Polizei (keine Staatsanwaltschaft!) diese Auskunft zu erteilen oder verstoße ich dabei sogar gegen Datenschutzvorschriften?


rickdeckard



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.01.2008 01:30:53
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Frasgesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Angaben ggü. der Polizei zu tätigen. Dies gilt auch für Betreiber öffentlicher Internetforen.

Ganz im Gegenteil, Sie als Betreiber machen sich sogar abmahnfähig, wenn Sie ohne Einwilligung der User die IP-Adressen speichern (LG Berlin, Urt. v. 6.9.07, Az.: 23 S 3/07), solange diese nicht zu Abrechnungszwecken i.S.d. § 15 TMG benötigt werden.

Demnach kann Sie die Polizei nicht verpflichten, entsprechende Angaben zu machen. Sollten Sie dennoch über die IP-Adresse verfügen, so können Sie nur durch gerichtlichen Beschluss zur Herausgabe gezwungen werden. Inwieweit ein solcher erlassen würde ist bereits aufgrund des geringen Beweiswertes einer IP-Adresse (so u.a. AG Bochum, Urt. v. 07.08.2007, Az.: 35 Ds 4 Js 674/05 - 223/07) fragich.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Auskunftsanspruch für Forenbetreiber | Gesamtbewertung: 5/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
Danke sehr. Genau das was ich wissen wollte.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

21
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Auskunftsanspruch   Forenbetreiber