Darf ein AG direkt an der Uni od der Brufsakademie anrufen und sich das Abschluß-Diplom eines Ehemaligen aushändigen lassen, bzw. die Noten etc. telefonisch erfragen und/oder darf das Sekräteriat überhaupt solche Informationen herausgeben?
Wie lange müssen solche Daten archiviert werden?
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Diese Antwort ist vom 12.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.04.2010 17:33:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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Diplom-Prüfungsunterlagen sind 50 Jahre aufzubewahren, sofern es sich um Entwürfe oder Durchschriften der jeweiligen Prüfungszeugnisse handelt.
Allerdings darf der Arbeitgeber weder ohne Ihr Einverständnis diese Ergebnisse abfragen, noch darf ihm Auskunft ohne Vorlage Ihres Einverständnisses erteilt werden, und schon gar nicht telefonisch.
Die Uni/Akademie würde bei einer solchen unbefugten Weitergabe gegen den Datenschutz verstoßen; der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer insoweit eine nebenvertragliche Vertrauensstellung, die dann verletzt wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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