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Frage geschrieben am 17.06.2010 22:38:48

Auskunft von Personalien vom Amt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1157
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Problem und bekomme vom der ARGE keine Antwort.Ich habe ein Unterhaltspflichtiges Kind,bezahle dafür aber Unterhalt.Nun Habe ich von der ARGE ein Schreiben bekommen wo ich meine aktuelle Adresse,Arbeitgeber,Gehaltsbescheinigungen,Steuerbescheinigung einreichen soll zwecks Unterhalt für die Mutter des Kindes und ob der Unterhalt für das Kind genug ist.
Ich Lebe nun in einer neuen Beziehung mit einem neuen Baby.Das Problem ist das meine Eltern,Geschwister,Tanten von der o.g Mutter belästigt werden im massivsten Sinn,wie z.B. Anrufen und Lügen übermich erzählen,Briefe schreiben,nach Reisen und und und...einfach nur versuchen Ärger zu machen.

Deshalb meine Frage,muß ich der ARGE meine aktuelle Adresse und Arbeitgeber mitteilen und was bekommt die o.g.Mutter für Daten und kann Sie die Unterlagen einsehen lassen oder ist die ARGE wenn ich es nicht möchte zum weiterleiten von Daten über meine Person verpflichtet und kann diese Ihr nicht zugänglich machen????

Und kann die ARGE vor dem Familiengericht Klage gegen mich Einreichen wenn ich meine Aktuelle Adresse und Abreitgeber unkenntlich machen

Vielen Dank

Mit freundliche Grüßen


Antwort geschrieben am 17.06.2010 22:57:16
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Offensichtlich bekommt die Kindesmutter ALG2-Leistungen von der ARGE. Um berechnen zu können, ob ggf. Unterhaltsansprüche auf die ARGE übergegangen sind, kann die ARGE von Ihnen Auskunft über Ihre Einkünfte verlangen. Sie sind auch verpflichtet, eine ungekürzte Gehaltsnachweise einzureichen - also dürfen Sie weder Ihre Anschrift, noch die Daten des Arbeitgebers schwärzen.

Kommen Sie dem nicht nach, kann die ARGE Sie auf vollständige Auskunftserteilung verklagen.

Sie werden auch nicht verhindern können, dass die Kindesmutter über eine Einsichtnahme in die Akten der ARGE von Ihren Auskünften Kenntnis erhält. Die Kindesmutter könnte Sie nämlich auch selbst auf Auskunfterteilung in Anspruch nehmen und die Vorlage von (vollständigen) Gehaltsabrechnungen von Ihnen fordern.

Gegen etwaige Belästigungen müssten Sie sich dann zivilrechtlich zur Wehr setzen - die Auskunft werden Sie deswegen aber nicht verweigern dürfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



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