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Ich bin seit 3 Monaten Arbeitsunfähig nun versucht mein Arbeitgeber
mir etwas anzulasten um mich Entassen zu können. Ich habe einen Brief von Ihm bekommen wo ich zu Spesenabrechnungen, Tankbelegen , u.s.w. bis zum 07.05.2009 Stellungnahme beziehen soll, obwohl ich noch weiterhin Krank geschrieben bin. Meine Frage ist muss ich während meiner Arbeitsunfähigkeit meinem Arbeitgeber antworten oder kann ich die Auskunft zu den Fragen bis zu meiner Genesung verweigern.
Da ich bis zum 07.05. Antworten muss benötige ich Auskunft bis spätestens 06.05.2009
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.05.2009 09:06:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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sofern es trotz Krankheit möglich ist, die Fragen zu beantworten, sollten Sie dieses machen, um dem Arbeitgeber eben keinen Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung zu geben.
Denn nicht jede Krankheit berechtigt den Arbeitnehmer dazu, zu Hause zu bleiben und auch Anfragen des Arbeitgebers unbeantwortet zu lassen. Als Arbeitnehmer sind Sie also auch verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterstützen, SOFERN die Krankheit dieses erlaubt, damit der Arbeitgeber keinen Schaden erleidet.Und dieses kann bei Abrechnungen natürlich durchaus der Fall sein.
Aber wie beschrieben, kommt es auf die Art der Krankheit an. Sofern es Ihnen möglich wäre, die Fragen zu beantworten, ohne den Heilungsverlauf zu gefährden, werden Sie verpflichtet sein, Auskunft zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 08.05.2009 20:23:57
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Einzugsermächtigung, die vertraglich vereinbart gewesen ist, gibt es offenbar Probleme. Bitte beseitigen Sie bestehende Schwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Einzugsermächtigung, die vertraglich vereinbart gewesen ist, gibt es offenbar Probleme. Bitte beseitigen Sie bestehende Schwierigkeiten.
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Thomas Bohle
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