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Frage geschrieben am 21.03.2010 17:23:28

Auskunft über Patieientendaten gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1366
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit:
Wieviel Jahre rückwirkend kann der Versicherungsträger Daten von der PKV und den behandelnden Ärzten verlangen?


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Diese Antwort ist vom 21.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Eine abschließende Einschätzung kann ich leider nicht abgeben, weil die Pflichten des Versicherungsnehmers (VN) im Detail in den AVB BU geregelt sind, die je nach Verischerungsunternehmen unterschiedlich sind. Das Versicherungsvertragsgesetz setzt keine bestimmte zeitliche Grenze. Generell hat die Rechtsprechung aber entschieden, dass der VN verpflichtet ist dem Versicherungsgeber (VG) alle relevanten Arztberichte zu übergeben und die Ärzte auch von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Versicherung ist auch berechtigt eine eigene ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Es kann je nach Einzelfall durchaus auch auf Arztberichte ankommen, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Insbesondere hat der VG das Recht zu prüfen, ob bereits bei Abschluss der Versicherung die Erkrankung vorlag und ob ggf. eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Letztlich müssen bei Antragstellung nur Berichte eingereicht werden, die den Beginn der Erkrankung dokumentieren. In den entsprechenden Fragebögen, die die Ärzte von der Versicherung erhalten, wird aber regelmäßig nach früheren Behandlungen und deren Beginn gefragt. Es kommt im Einzelfall immer auf die Art der Erkrankung und deren Beginn an. Die Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls trägt der VN.


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2010 19:55:07

Im Jahr 1989 wurde Multiple Sklerose diagnostiziert. Danach bis November 2010 keinerlei Symptome.
Im Jahre 1995 BU mit einfachen Fragenbogen (Sind sie zur Zeit gesund?etc zur Gesundheit abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits fünf Jahre symptom und beschwerdefrei.
Im November 2010 sind MS Symptome aufgetreten.
Ist die Vorgeschichte von 89 noch wirklich relevant?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.03.2010 20:58:10

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Sie sind nach § 19 VVG (alt: § 16 VVG) verpflichtet gewesen, auch von sich aus bei Abschluss des Vertrages auf wesentliche Umstände hinzuweisen, die auf die Entscheidung der Versicherung zum Vertragsschluss erkennbar eine Bedeutung haben konnte. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es nicht ungewöhnlich, dass diese erst später zur Berufsunfähigkeit führen können. Diese Hinweispflicht gilt selbst dann, wenn nicht konkret gefragt wird, denn eine MS Erkrankung wäre für die Versicherung immer ein Grund den Vertrag gr nicht bzw. nur unter Auschluss der MS zu schließen. Desweiteren wird auch in den Fragebögen regelmäßig nach Nervenleiden oder neurologischen Erkrankungen gefragt. Wenn MS als sichere Diagnose feststand, dann hätten Sie das nach meiner Auffassung mitteilen müssen, es sei denn Sie hätten aus ärztlicher Sicht als geheilt gegolten. Die Versicherung wird bei einem Antrag sicher nachfragen, wann die Erstdiagnose gestellt wurde. Um sich entgültig festzulegen, müsste man die AVB der Versicherung kennen und den genauen Fragebogen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt



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Auskunft über Patieientendaten gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2010-03-24
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