Ausgleichszahlung für Haus bei Trennung
| 20.04.2005 21:01 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Familienrecht
Beantwortet von
Hallo!
Ich möchte gern wissen, wie die Berechnung einer möglichen Ausgleichszahlung für das gemeinsam erworbene Haus erfolgt im Fall einer Trennung bzw. Scheidung.
Mein Mann und ich leben getrennt. Ich wohne mit unseren 2 Kindern weiter in unserem Haus und würde es gern ganz übernehmen.
Bisher haben wir uns über alle Fragen gütlich einigen können und möchten das jetzt auch in dem letzten noch offenen Punkt tun, nämlich in der Einigung über das Haus.
Wir haben gemeinsam einen Makler beauftragt, der den z.Zt. erzielbaren Marktpreis des Hauses mit 152.700,-€ beziffert hat.
Diesen Wert zugrunde gelegt möchte ich jetzt wissen, wie genau gerechnet wird um festzustellen, welche Ausgleichszahlung ich an meinen Mann zu leisten hätte.
Das Haus ist z.Zt. noch belastet mit Darlehen i.H.v. 115.000,-€ und 6.000,-€. Zudem habe ich seinerzeit zum Hauskauf eine Schenkung meiner Eltern von rd. 15.000,-€ erhalten, die meines Wissens bei der Berechnung zu meinen Gunsten zu berücksichtigen ist.
Wie wird nun gerechnet? Hauswert abgl. Schenkung abgl. Belastungen durch 2? Oder Hauswert abzgl. Belastungen durch 2 abzgl. Schenkung?
Für Ihre Hilfe in dieser Angelegenheit wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Motte








