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Frage geschrieben am 04.05.2011 10:44:34

Ausfallhonorar Heilpraktiker

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1135
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Heilpraktiker.
Sehr geehte Damen und Herren,

ich hatte einen Termin bei einem Heilpraktiker, den ich am selben Tag am frühen morgen aus unvorhersehbaren beruflichen Gründen absagen musste. Der Termin sollte am späten Nachmittag stattfinden. Kurz darauf bekam ich einen Brief in dem ich aufgefordert werde, die gesamte Behandlungskosten von mehreren hundert Euro, genannt Ausfallhonorar, zahlen zu müssen, da ich den Termin nicht rechtzeitig (24 Std vorher)abgesagt habe. Diese aber bei Beginn der Behandlung in der Praxis angerechnet werden können.

Vorab des Termins habe ich Informationsunterlagen sowie einen Heilpraktikervertrag zugeschickt bekommen, den ich NICHT UNTERSCHRIEBEN zurück geschickt habe.

Wie soll ich nun verfahren? Ich empfinde diesen Brief sogar schon als eine Art Erpressung. Ich möchte keine Gebühr zahlen, wofür keine Leistung erbracht wurde. Selbstverständlich werde ich unter diesen Umständen auch die Behandlung dort nicht beginnen.


Antwort geschrieben am 04.05.2011 11:10:31
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Haben Sie einen Termin vereinbart und können Sie diesen nicht einhalten, so dass Sie diesen absagen müssen, so kann ein Ausfallhonorar dann verlangt werden, wenn die Absage derart kurzfristig geschieht, dass es nicht mehr möglich ist, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben. Ob die Forderung allerdings der Höhe nach angemessen ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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