Da der Weg starke Schlaglöcher aufweist, sind nun Ausbesserungsmaßnehmen des gesamten Weges geplant. Der Verpächter hat eine Firma mit der Instandsetzung des Weges (Zuweges zu den Grundstücken)beauftragt und möchte die Kosten von rund 700 Euro auf die Pächter der Grundstücke anteilig umlegen.
Muss ich die Kosten der Ausbessrung des Weges anteilig zahlen oder hat der Verpächter (Eigentümer) des Weges und der Grundstücke für die Ausbessrungsmaßnahmen des Weges aufzukommen?
Antwort geschrieben am 26.03.2011 22:45:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Sie müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Ein entsprechender Rechtsanspruch des Verpächters ist nicht ersichtlich.
Weder haben Sie eine dahingehende vertragliche Pflicht übernommen noch gibt es insoweit einen gesetzlichen Anspruch. Nur wenn es um Erhaltungsmaßnahmen an der Pachtsache selbst ginge, käme ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung des Pachtzinses in Betracht. Allerdings handelt es sich hier um Arbeiten außerhalb des Pachtgrundstücks. Daher kann der Verpächter keine Erhöhung geltend machen. Und eine direkte Kostenbeteiligung ist sowieso nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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