Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.03.2011 22:26:36

Ausbesserungsmaßnahmen der Straße auf Pächter des Grundstückes umlegen

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 746
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe eine Grundstück von 800 qm für die Dauer von 50 Jahren gepachtet. Mein Wohnhaus befindet sich auf dem gepachteten Grundstück. Ich zahle für die Pacht des Grundstückes 650 Euro jährlich. Wie aus dem Pachtvertrag hervorgeht, " verpachtet der Verpächter das Grundstück nebst Mitbenutzung der Zuwegung über das Flurstück an den Pächter". Bei dem Weg, der zu meinem Grundstück sowie zu den anderen Grundstücken führt, handelt es sich um einen Privatweg, der im Eigentum des Verpächters steht. Der Verpächter erhält von den Pächtern eine jährliche Pacht. Bewohner mit Eigentumsgrundstücken, die den Weg meines Verpächter nutzen, um ihre Grundstücke zu erreichen, zahlen ein Nutzungsentgelt von 50 Euro pro Jahr.
Da der Weg starke Schlaglöcher aufweist, sind nun Ausbesserungsmaßnehmen des gesamten Weges geplant. Der Verpächter hat eine Firma mit der Instandsetzung des Weges (Zuweges zu den Grundstücken)beauftragt und möchte die Kosten von rund 700 Euro auf die Pächter der Grundstücke anteilig umlegen.
Muss ich die Kosten der Ausbessrung des Weges anteilig zahlen oder hat der Verpächter (Eigentümer) des Weges und der Grundstücke für die Ausbessrungsmaßnahmen des Weges aufzukommen?


Antwort geschrieben am 26.03.2011 22:45:33
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Ein entsprechender Rechtsanspruch des Verpächters ist nicht ersichtlich.

Weder haben Sie eine dahingehende vertragliche Pflicht übernommen noch gibt es insoweit einen gesetzlichen Anspruch. Nur wenn es um Erhaltungsmaßnahmen an der Pachtsache selbst ginge, käme ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung des Pachtzinses in Betracht. Allerdings handelt es sich hier um Arbeiten außerhalb des Pachtgrundstücks. Daher kann der Verpächter keine Erhöhung geltend machen. Und eine direkte Kostenbeteiligung ist sowieso nicht vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ausbesserungsmaßnahmen der Straße auf Pächter des Grundstückes umlegen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-26
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
schnell und kompetent.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Grundstücke letzten Monat:

19
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ausbesserungsmaßnahmen   Straße   Pächter   Grundstückes   umlegen