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Auktionen bei ebay.com, Unternehmenssitz Deutschland - 19% MwSt?


06.01.2012 19:35 |
Preis: ***,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack




Guten Tag,

ich bin Unternehmerin mit Sitz in Deutschland und verkaufe meine Waren ausschliesslich über ebay.com. Somit sind alle meine Artikelpreise in US-Dollar und meine Angebote sind in erster Linie an US-amerikanische Endverbraucher gerichtet.
Ich habe bereits zwei Fachleute (keine Rechtsanwälte) befragt, die beide der Meinung waren, dass für mich trotz des deutschen Unternehmenssitzes wahrscheinlich US-amerikanisches Recht gilt, da sich meine Angebote gezielt an US-Amerikaner richten.

Meine Frage ist nun: Muss ich in diesem speziellen Fall die deutsche Umsatzsteuer i.H.v. 19% ausweisen, und muss diese bereits im Artikelpreis enthalten sein?

(In einem "normalen" deutschen Onlineshop, in dem die Angebote hauptsächlich an deutsche Käufer gerichtet sind, wäre dies ja ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, und ich bin mir auch bewusst, dass ich selbstverständlich die USt abführen muss, sollte ein Käufer aus der EU meine Artikel bei ebay.com erwerben.)

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 26 weitere Antworten zum Thema:
Deutschland
07.01.2012 | 00:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

In dem Fall der Ausfuhr der Ware in die USA sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Dies folgt aus dem UmsatzsteuerG.

Nach den Regelungen des UStG sind Ausfuhrlieferungen wie folgt definiert:

„Lieferungen
(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1.der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat"

Die USA sind ein zuvor erwähntes Drittland und fallen nicht in die vorgenannte Ausnahme.

Daher handelt es sich um eine Ausfuhr und Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Bezüglich des Hinweises von den von Ihnen genannten Fachleuten muß ich Sie allerdings korrigieren: Es gilt nicht immer „automatisch" amerikanisches Recht, wenn sich Ihr Angebot an Käufer in den USA richtet.

Welches Recht gilt hängt von mehreren Fragen ab, wobei im Falle von Online-Verkäufen an Verbraucher meistens das Recht des Lieferortes zur Anwendung kommt, bei Unternehmen kann dies jedoch wieder anders sein.

Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen in Ihrem Online-Shop ebenfalls AGB zur Anwendung zu bringen um zu verhindern, daß bei Lieferung in ein anderes Land als die USA dessen Rechtsordnung zur Anwendung kommt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönenes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Nachfrage vom Fragesteller 07.01.2012 | 14:41

Guten Tag,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider ist mir immer noch nicht klar, ob ich denn nun in meinen Angeboten auf die USt hinweisen muss oder nicht, und ob diese bereits im Artikelpreis enthalten sein muss (was zwar in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, in den USA allerdings sehr unüblich wäre).
Dass Lieferungen von Waren in Drittländer von der USt befreit sind ist mir klar, es geht mir nur darum ob und vor allem WIE ich bei Angeboten in US-Dollar auf die USt HINWEISEN muss. Schliesslich kann ich ja nicht garantieren, dass alle meine Waren auch tatsächlich in die USA oder sonstige Drittländer geliefert werden und somit von der USt befreit sind. Es kann ja auch z.B. ein deutscher (Privat-)Käufer meine Waren erwerben.
Es wäre schön, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 07.01.2012 | 15:41

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Ich bin auf die Kennzeichnung der Umsatzsteuer auf der Webseite nicht näher eingegangen, da Sie selbst das Wettbewerbsrecht erwähnt hatten.

Um dies noch einmal klarzustellen: Wenn sich Ihr Angebot auch an deutsche Käufer richtet sind Sie verpflichtet die Preise in Euro inklusive der MwSt. anzugeben.

Die Pflicht zur Preisangabe in Euro ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (PangV) und zwar konkret aus dem Gebot der Preisklarheit. Dies wurde für inländische Unternehmen grundsätzlich vom BGH bestätigt.

Diese Pflicht ist auch unabhängig davon, ob Sie die Artikel über ebay.com anbieten.

Daher sind Sie verpflichtet für einen Artikel einen Preis in Euro anzugeben, der die MwSt. enthält, den sogenannten Endpreis.
Eine Preisangabe in US – Dollar und ohne MwSt. wäre ein Verstoß gegen die PangV und könnte auch eine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht zur Folge haben.

Als Alternative könnten Sie eine spezielle Preistabelle, Umrechnung o.ä. für US – Käufer zur Verfügung zu stellen, die diese anklicken können, um den Preis für die Käufer in den USA oder aus sonstigen Drittländern anzugeben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Mack
Frankfurt am Main

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