Aufwandsentschädigung beim Maklervertrag
| 17.12.2010 16:56 |
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Vertragsrecht
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Folgender Sachverhalt:
Käufer A findet durch persönliche Kontakte eine Immobilie zum Kauf und vereinbart mit dem Verkäufer B einen Besichtigungstermin. Schon im ersten Termin wird man sich einig und vereinbart einen weiteren Termin, im dann ein Reservierungsvertrag mit Anzahlung abgeschlossen werden soll.
Im ersten Termin wird von B erwähnt, dass ein Makler C beauftragt ist, das Objekt zu veräußern. Ein schriftlich abgeschlossener Maklervertrag liegt jedoch nicht vor, aber B hat akzeptiert, dass C tätig wird und Fotos von dem Objekt machte, um die Immobilie im Internet zu inserieren. Makler C hat gegenüber B nicht erwähnt, dass er eine Aufwandsentschädigung verlangt, sollte B den Maklervertrag kündigen.
Beim nächsten Termin von A und B ist auch der Makler C zugegen. Er will mit den Verträgen "helfen", auch mit dem Reservierungsvertrag. A und B sind sich einig, dass sie den Makler nicht benötigen und bitten ihn zu gehen. Im Hinausgehen sagt der Makler C zu B, er würde einen Aufwendungsersatz in Höhe von 980 Euro zzgl. UST verlangen.
Frage
1. Kann der Makler Aufwendungsersatz verlangen, auch wenn weder ein unterschriebener noch ein mündlicher Maklervertrag vorliegt, in dem auf den Anspruch auf Aufwendungsersatz bei Vertragskündigung hingewiesen wurde?
2. Sofern 1. bejaht wird, muss der Makler die zu erstattenden Aufwendungen nicht nachweisen und sind dann nur diese zu erstatten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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