Frage geschrieben am 15.06.2008 01:16:00
Auftragskunst
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 843ich bin Kunstmaler und habe eine spezielle
Kunstmethode entwickelt: Zunächst male ich
mit Acrylfarben ein Bild, scanne dieses dann ein
und verändere es mit einem Bildbearbeitungsprogramm.
Dann schicke ich die Bilddatei zu einer Portraitmalfirma
nach Dafen in China um sie von einem dort angestellten
Kunstmaler photorealistisch abmalen zu lassen. Das
Ergebnis ist dann weit aus besser, als daß ich es mit meinen
Fähigkeiten hinkriegen könnte.
Die Firma hat versichert, daß sie keine Kopien von lebenden
Künstler herstellt. Mir hat die Firma durch eine Angestellte per
email auch versichert, daß meine Bilddatei ausschließlich für
den Auftrag den ich denen gab verwendet wird. Dies wurde auf
Anfrage von mir extra speziell zugesichert. Tatsächlich haben
sie aber mindestens zwei Bilder bezogen auf meine Vorlage
abgemalt, ohne meine Erlaubnis!
Ich habe das dadurch bemerkt, daß das Bild auf dem Foto, daß
man mir geschickt hat, um eventuelle Veränderungen noch durch-
zuführen an verschiedenen Stellen ganz anders ausschaut als die
bemalte Leinwand, die ich daraufhin erhielt.
Die bemalte Leinwand auf dem Foto schien auch viel präziser bemalt
zu sein als dann das relativ schnell schlampig gemalte Werk, daß ich
jetzt in den Händen habe.
In meiner Fantasie spielt sich nun folgendes ab: Da kam ein potentieller
Käufer in den Laden, der sah dann meine Auftragsarbeit an der Wand hängen beim Trocknen, der wollte sie dann gleich haben. Dann hat man
ihm diese Arbeit verkauft und mir ganz schnell schlampig einen Ersatz
gemalt.
Es waren ursprünglich drei Wochen ausgemacht (der Ölfarbe wird eine Schnelltrockengemisch beigemengt – dann kann man es schon nach einer Woche Trocknen verschicken) – genausolang wie bei der Auftragsarbeit zuvor – doch diesesmal dauerte es drei Monate lang, ganz gegen unsere Vereinbarung, da war ich schon ganz sauer, immerhin war ja die Bezahlung schon im Vorraus geregelt – und scheinbar wurde ständig immer wieder das jeweils trocknende Bild verkauft. Zudem kommt auch noch daß anstatt auf meiner im Vorraus bezahlten Bestellung das Bild auf eine 500g/m2 teuren Leinenleinwand zu malen das Bild auf einer viel dünneren und billigeren Leinwand gemalt wurde.
Da ich kaum Geld habe und sehr lange daraufhin gespart hatte meine Kunstvision auf diese weise so zu verwirklichen bin ich in einem seelischen Desaster. Menschlich bin ich auch sehr enttäuscht.
Nun meine Fragen:
1. Da ich nicht ganz allein der Urheber der Abmalung meines von mir erstellten Vorlage bin, benötige ich denn da nicht auch eine schriftliche Einwilligung vom Auftragsmaler für die Verwertung? (Jeff Koons und Maurizio Cattelan und andere Künstler geben ihre Ideen auch in Auftrag, lassen sie von anderen Auftragsmalern abmalen, wie könnte bei denen eine schriftliche Vereinbarung ausschauen?) oder eine Verzichtserklärung?
2. Welche Möglichkeiten habe ich nun rechtlich gesehen jetzt gegen die Firma, die unerlaubt gegen unsere Vereinbarung Kopien erstellt und sie, was vielleicht schwer nachzuweisen ist, dauernd hinter meinem Rücken veräußert!
Vielen Dank im Vorraus für die Bemühung zur Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichem Gruß
von einem verschrockenen Pinselschwinger.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.06.2008 22:31:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1.) Es kann ein Verzicht bzw. eine Einwilligung bereits in der Annahme des Auftrages angesehen werden, jedoch ist es absolut empfehlenswert, eine explizite Einwilligungs- und Verzichtserklärung in den Auftragstext mit aufzunehmen. Diese kann aus wenigen klaren Sätzen bestehen, in denen der Auftragnehmer die notwendigen Verzichts- und Einwilligungserklärungen abgibt.
Im Rahmen dieses Forums und bei diesem Einsatz läßt sich eine entsprechende Klausel jedoch nur schlecht formulieren.
2.) Sie sollten mit Hilfe eines chinesischen Anwaltes Klage zu dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirkes Dafen erheben.
Wenn in dem Auftrag deutsches Recht und ein deutscher Gerichtsstand vereinbart wurde, können Sie natürlich auch in Deutschland klagen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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