Auftragsanfrage: Vertrauensschädigende negative Bewertung ebay/ finazieller Schaden
Preis: ***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verkaufe gerade, vor allem Schallplatten, auf ebay. Ich habe etwa 150 Artikel innerhalb der letzten Tage eingestellt. Am 21.02. liefen die ersten Auktionen aus. In der Anfangsphase rechne ich mit weniger Umsatz, da Käufer ja erst auf meine Angebote aufmerksam werden müssen.
Ich möchte einen Auftrag erteilen, traue mich aber nicht, im Vorfeld schon hohe Anwaltskosten zu investieren, da ich private Verkäuferin bin und bitte erst eine kurz Einschätung hätte.
Daher habe ich den Fall jetzt so weit wie mir möglich gekürzt. Ausführlichere Ausarbeitung mit Anlagen kann sofort zugesandt werden.
Ich bräuchte keine ausführliche Antwort, insofern die Auftragsannahme angeboten werden würde.
Am 04.03.2010 ersteigerte eine Kundin eine gut erhaltene Live-LP.
In meinem Angebot empfehle ich den versicherten Versand, der sich, meiner Meinung nach schon ab 2- 3 LPs lohnt.
Weiterhin biete ich als günstigste Versandart 2,-.
In der Angebotsbeschreibung erkläre ich, dass ich bei eBay als Höchstbetrag für eine Warensendung durch die Versandkostenbeschränkung durch ebay höchstens 2,- eintragen kann.
Ich erkläre, dass ich bereit bin zu diesem Betrag zu versenden, dass ich bei diesem Preis jedoch wirklich nur briefähnlich in Papier eingeschlagen versende.
Ich biete weiterhin den Versand als Warensendung im Spezialkarton für 3,- Euro.
Die Kundin bezahlt die Versandkosten in Höhe von 2,- Euro via Paypal.
Ich sah bei Eingang der Zahlung folgenden Hinweis von Paypal: „Verschicken Sie den Artikel nur an die nebenstehende Adresse.
Bewahren Sie Ihren von PayPal akzeptierten Versandbeleg auf."
Bei einer Warensendung gibt es keinen Versandnachweis.
Daraufhin erstattete ich der Kundin die Paypal-Zahlung mit der Begründung, dass ich die Paypal-Vorgaben für 2,- Euro nicht erfüllen könnte und bot ihr an, per Überweisung die gewünschte Leistung zu erbringen. Weiterhin bot ich mehrere Versandvorschläge.
Ich habe KEINE ZUSÄTZLICHEN VERSANDKOSTEN ERHOBEN, sondern die Leistung weiterhin zum gleichen Preis angeboten und weiterhin Vorschläge für den Versand und Kauf von mehreren Artikeln gemacht, weil ich eben verstehen kann, dass sich der versicherte Versand für eine LP nicht unbedingt lohnt.
Daraufhin erhielt ich am 6.3.2010 eine negative Bewertung: " Bietet PAYPAL an,schickt Zahlung zurück,will mehr Versandkosten,miese Masche!!!"
Diese Behauptung ist falsch.
Weiterhin halte ich den Ausdruck „miese Masche!!!" für ruf- und geschäftsschädigend, da er eben mindestens vertrauensschädigend ist.
Die Bewertung und den Kommentar nahm ich zunächst nicht wahr, wunderte mich jedoch schon, dass weniger Leute boten, obwohl ich beispielsweise eine sehr seltene und wertvolle Jazz-Sammlung eingestellt hatte.
Nach Mailkontakten teilte die Kundin mit, dass Sie per Überweisung zahlen würde und den Versand in einem Karton erwarte. Würde die Sendung gut ankommen und sie zufrieden sein, wäre sie bereit, die Bewertung zu überarbeiten.
Daraufhin las ich erst die Bewertung.
Ich schrieb ihr noch ein oder zwei Nachrichten, musste die Angelegenheit aber zunächst sacken lassen, weil ich das gar nicht verstand...... oder geschockt war...
Ich schrieb ihr und schrieb auch ebay.
Laut ebay soll ich warten...
Mein Problem also:
1.Ich möchte, dass der Bewertungskommentar ganz schnell verschwindet, da ich aktuell noch ca. 85 Artikel eingestellt habe und einige bereits seit Veröffentlichung des Kommentars niedriger oder gar nicht verkauft wurden. Die Jazz-Platten gingen für 1,- Euro pro Stück weg, eine rare Live-Bootleg Doppel LP in gutem Zustand für etwa 4,- €.
Ich vermute stark, dass mir durch diesen vertrauensschädigenden Kommentar aktuell pro Tag, an dem die Bewertung öffentlich bleibt, ein Schaden mindestens in finanzieller Hinsicht entsteht. Aktuell ist eine Frank Zappa LP eingestellt, die im Schnitt um die 30 Euro einbringt. Sie läuft nur noch wenige Tage und war zuletzt immer noch bei einem Gebotspreis von einem Euro.
Die Jazz-Platten waren Raritäten, mit Doris Day... hier gibt es eine Preisspanne von 7 – 99 Euro für eine Platte oder sogar CD.
Weiterhin schädigt er vermutlich die bereits laufenden Geschäftsbeziehungen. Ich schreibe vermehrt Mails/ muss Nachrichten beantworten....
Weiterhin beeinträchtigt mich der Kommentar in meinem Verhalten, weil ich leider befürchte, dass dies von Lesern geglaubt wird.
Das ist einfach falsch und nicht gerecht. Ich habe niemals irgendetwas Unfaires oder Mieses mit meinen Kunden gemacht.
Weiterhin blieb ich sogar bei dieser Kundin sehr freundlich und sachlich.
2.Das zweite Problem ist der Versand des Artikels. Ich bin aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses nicht bereit, den Artikel ohne Nachweis zu versenden. Entweder würde ich den Artikel mit Zeugen und Nachweis versenden oder den Vertrag wegen eben dieses gestörten Verhältnisses kündigen.
Ich danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und füge noch einige Anlagen an,
K.









