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Frage geschrieben am 12.06.2011 19:29:16

Auftenthaltstitel unwiderruflich verwirkt wg. versäumter Nicht-Verlängerung?

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 952
Folgender Fall:

• Amerikanischer Staatsbürger (USA) heiratet im Jahr 1999 eine deutsche Staatsbürgerin in USA
• 2000 im Frühjahr Einreise des Paares nach DE, Bonn, alle Papiere werden sofort und ordnungsgemäß beantragt
• 2001 fängt er an als freier MA einer Fremdsprachenschule zu arbeiten, bis heute arbeitet er dort
• Inzwischen mehrere Umzüge des Paares, immer mit entsprechender Ummeldung
• Okt 2006 zieht er aus in eine andere Wohnung in derselben Stadt – ER MELDET SICH NICHT UM, KÜMMERT SICH NICHT UM VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTSTITELS, stellt aber einen Nachsendeauftrag , alles geht gewohnten Lauf, alle Ämter, Bank etc. korrespondieren mit ihm auf neuer Adresse
• Nov. 2007 wird er offiziell geschieden
• Sommer 2010 zieht er um nach Köln, meldet sich um, wird zum Ausländeramt geschickt
• Ausländeramt stellt fest dass er 18 Monate lang offiziell nicht in DE gemeldet war (er wurde wohl irgendwann von seiner letzten gemeldeten Adresse von Amts wegen abgemeldet) -2 Mal werden 90 Tage Duldung gewährt (er arbeitet in der Zwischenzeit weiter wie immer) die Beamtin zeigt am Ende 2 Möglichkeiten auf:
1. Er reist aus Schengen Raum aus und nach 3 Monaten wieder ein und beantragt dann neue Aufenthaltserlaubnis
2. Er weist ein Vermögen von mindestens 10000 € nach und bekommt dann direkt den Aufenthaltstitel
• Von einem Anwalt wird Möglichkeit 2 angestrebt. Die Beamtin erfährt irgendwie dass das Geld von Verwandten geliehen ist und bekommt von ihrer Vorgesetzten Ärger weil Sie diese Möglichkeit überhaupt in den Raum gestellt hatte. Es bleibt nur noch Lösung 1 offen.
Fragen:
1. Hat er wirklich seinen Auftenthaltstitel verwirkt nur weil er sich nicht rechtzeitig um Ummeldung und Verlängerung gekümmert hat?
2. Gibt es eine andere Möglichkeit ? (er könnte z.B. durch Schriftverkehr , Kontoauszüge, Pass, etc. beweisen dass er sich seit 2001 ununterbrochen in DE aufgehalten und gearbeitet hat)
3. Auf welchen Gesetzen/Paragraphen beruhen obengenannte Möglichkeiten 1 und 2 ?
4. Wie lange dauert die Prozedur der Aus- und Einreise und vor allem wie lange wird es dauern bis er wieder einen gültigen Titel bekommt?


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