Aufteilung des Erbes
16.02.2011 17:32 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich habe eine Frage bzgl. des gerechten Verfahrens bei der Erbschaft.
Ich bin zusammen mit meinen beiden Schwestern im Besitz von zwei großen Bauplätzen und dem etwa gleich großen Stück Land, auf dem mein Elternhaus steht. Nun plane ich in mein Elternhaus zurückzuziehen, dort werde ich eine Einliegerwohnung renovieren und etwas anbauen. Das Haus ist ca 40 Jahre alt und muss vor allem in energetischer Hinsicht renoviert werden. Die übrigen zwei Drittel des Hauses werden von meinem Vater bewohnt und stehen meinen Schwestern bei einem Besuch zur Verfügung. Nun wollen wir unser Erbe aufteilen, d.h. die beiden bekommen die Baugrundstücke, ich das Grundstück mit dem Elternhaus, allerdings muss ich auch noch ca 150 qm von meinen Schwestern abkaufen, da ein Anbau des Elternhauses auf deren Baugrund steht.
Meine Frage nun: Ist es üblich, dass ich sofort den Anteil am Besitz des Elternhauses an meine Schwestern auszahle? Ich kann ja derzeit nur ein Drittel des Hauses nutzen, der Rest wird von unserm Vater bewohnt, der ja Nießbrauchrecht hat. Meines Erachtens wäre ich dann ja allein für die Wohnraumbereitstellung verantwortlich. Außerdem werde ich schon jetzt und verstärkt in der Zukunft mich um meinen Vater kümmern müssen, da er unter einer Gehbehinderung leidet. Renovierungs- und Isolierungskosten für den Wohnbereich meines Vater werden dann ja auch an mir haften bleiben, wenn das Haus in meinen Besitz übergeht.
Meine Idee wäre, dass ich zumindest das Geld für das Haus erst dann an meine Schwestern auszahle, wenn ich die Gesamtfläche des Hauses nutzen bzw. vermieten kann. Dann würde man jetzt erst eine Immobilienbewertung machen und das Geld dann im Gesamtbetrag oder in Mieten an meine Schwestern abzahlen, wenn ich über das ganze Haus verfügen kann. Wird die Fürsorge für das Elternteil auch irgendwie berechnet? Es handelt sich hier definitiv nicht um Pflege, aber mein VAter ist in vielen alltäglichen Dingen auf Hilfe angewiesen.
Ich bin ebenso wie meine Schwestern sehr an einer gerechten und praktikablen Lösung interessiert. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu einige Bemerkungen schreiben könnten.
Herzliche Grüße
Antonia
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