Aufteilung der Altersversorgung nach Scheidung
| 31.05.2011 00:18 |
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Sozialversicherungsrecht
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Rechtsanwältin Gabriele Lausch
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Ich bin 1943 geboren, Beamter auf Lebenszeit, mein Besoldungsdienstalter begann 1964, als ich 21 Jahre alt war. Seit 1976 bin ich verheiratet, seit 2008, als ich 65 Jahre alt war, bin ich pensioniert.
Meine Frau, eine Ausländerin, war zur Zeit unserer Heirat 28 Jahre alt, hätte aus ihrer Heimat Rentenansprüche, wenn sie sich diese nicht vor ihrer Übersiedlung nach Deutschland (ohne mein Wissen) hätte auszahlen lassen.
Wie würde im Falle unserer Scheidung meine Pension zwischen uns aufgeteilt?
Geschieht dies anteilsmäßig nach Nichtehe- und Ehejahren?
Wird berücksichtigt, dass mein Pensionsanspruch in den ersten Jahren, als wir noch nicht verheiratet waren, schneller anwuchs, als in späteren? (Zusatz: Zu meiner Anfangszeit wuchs der Pensionsanspruch schneller als das heutzutage nach einer Pensionsreform der Fall ist.)
Gilt der Tag meiner Pensionierung als "Endtag" der Aufteilungsrechnung, oder steigt der Anspruch meiner Frau, je länger wir noch verheiratet sind?
In gespannter Erwartung kompetenter Antwort,
und Dank im Voraus!









