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Frage geschrieben am 23.07.2009 15:48:38

Aufstellen einer Laterne durch de Vermieter auf einem gemietet Campingplatzgrundstück

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1050
Wir haben seit 2000 eine Parzelle auf einem Dauercampingplatz gemietet.
Jetzt hat der Besitzer des Campingplatzes in den letzten zwei Wochen ohne Rücksprache mit uns auf unserer eingezäunten Parzelle eine Laterne aufgestellt. Dadurch wurden Pflanzen beschädigt und wir können unser Paddelboot nicht mehr auf seinen Lagerplatz (Halter im Boden) bringen. Desweiteren können wir den geplanten Morradstellplatz nicht auf unserem Grundstückeinrichten weil dort jetzt die Laterne steht.
Der Campingplatzbesitzer meinte er können Laternen auf seinem Campingplatz aufstellen wo er wolle und er sei nur seiner Wegesicherungspflicht nachgekommen. Er weigert sich die Laterne von der Parzelle zu entfernen.
Ist es richtig das er die Laterne ohne unsere Zustimmung auf der gemieten Parzelle aufstellen darf ?
Kann ich dann die Miete mindern weil die Pazelle jetzt für mich nicht mehr so wie vorher nutzbar ist.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.07.2009 16:23:29
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Wenn Ihnen die Parzelle zur alleinigen Nutzung vermietet wurde, wovon ich ausgehe, darf der Vermieter nicht ohne Ihre Zustimmung eine Laterne auf dem Grundstück anbringen.

Wenn dadurch die Nutzungsmöglichkeiten der Parzelle eingeschränkt werden, müssen Sie dies nicht dulden, sondern können Entfernung der Laterne verlangen oder die Miete anteilig mindern.

Die Höhe der Mietminderung wird sich nach der Nutzungsbeeinträchtigung bemessen und wird zu schätzen sein - eine Minderung von 10% dürfte aber angemessen sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


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