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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich werden für 5 Monate im Ausland leben.Unsere Tochter(17,6)Jahre wird zu Hause bleiben.
Ich möchte meiner Schwiegermutter eine Vollmacht über die Übertragung der Aufsichtspflicht ausstellen.Klassenarbeiten, Entschuldigungen oder eventuel.operative Eingriffe bedürfen ja noch der Unterschrift eines (erziehungsberechtigten)Volljährigen.
Wie sollte so eine Vollmacht korrekt formuliert werden und was muß zur vollen Absicherung unserer Tochter noch bedacht werden?
Vielen Dank
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 2.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 02.01.2007 08:34:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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in dieser Vollmacht müssen Sie genau ausführen, dass Sie die Rechte der elterlichen Sorge auf die Großmutter übertragen.
Neben dem vollständigen Namen des Kindes ist dann auch der vollständige Name der Schwiegermutter mit vollständiger Adresse aufzuführen.
Dieses ist ausreichend, wobei Sie aber bedenken sollten, dass diese Vollmacht erst mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch erlöscht; danach kann dann die Tochter - sofern keine nicht ersichtlichen Ausnahmegründe vorliegen - auch ohne Vollmacht eigenverantwortlich tätig werden.
Da bei Ihrer voraussichtlichen Rückkehr dieses noch nicht eingetreten ist, sollten Sie die Vollmacht darüber hinaus auch zeitlich bis zu Ihrer Rückkehr befristen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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