Im Jahr 2007 stand es um meine finanzielle Situation sehr sehr schlecht. Ich suchte deshalb über Zeitungsannoncen nach Jobs, rief bei Putzjobs an und stieß auch auf eine Anzeige, in der ein Model gesucht wurde.
Ich ging von Modeaufnahmen für einen regionalen Laden aus und meldete mich. Der Photograph erklärte mir, dass es sich um Bild- und Videoaufnahmen handeln würde. Dabei würde man mit einer Minikamera aufgenommen. Ich versicherte mich, dass es sich dabei nicht um anstößige Dinge handeln würde. Ich ging also letztlich von künstlerischen Aufnahmen aus.
Während der Film- und Photoaufnahmen passierte auch nichts anstößiges (nichts über Posieren mit hübschen Klamotten oder ein Kuss in die Kamera), allerdings fand ich alles recht merkwürdig und fühlte mich sehr bald unwohl. Nach etwa 4 oder 5 Terminen brach ich diese Sache daher ab.
Nun habe ich im Nachhinein und nach ausführlicherer Recherche festgestellt, dass es sich um einen Fetisch handelt. Dies war mir nicht bewusst und ich hätte es unter vollständigem Wissen dieser Umstände auch nicht getan.
Ich ärgere mich sehr, dass diese Aufnahmen existieren, da ich sie grenzwertig (vor allem in ihrem Kontext!) und nicht seriös finde.
Ich hätte dies aber vielleicht wissen müssen, da zumindest Abkürzungen im Vertrag auf so einen Fetisch-Kontext hinweisen, wenn man sich länger damit auseinander setzt, und ich auch unterschrieben habe, dass ich darüber aufgeklärt wurde. Das wurde ich aber nicht. Es wurde mir erklärt, es sei überhaupt nichts anstößiges dabei.
Ich möchte Ihnen den Vertrag, den ich damals unterschrieben habe, zusenden (1 DinA4 Seite; Zusendung per Email? - BITTE ÜBERNEHMEN SIE DEN FALL NICHT, WENN SIE DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND) und möchte sie bitten mir daraufhin Argumente an die Hand zu geben, mit denen ich mich an den Produzenten des Film- und Bildmaterials wenden kann.
Helfen könnte mir meines Erachtens:
- Es handelt sich hier recht eindeutig um AGB
- Das Ganze passierte damals schwarz und könnte daher nichtig sein - ob er nachträglich Steuern abgeführt hat weiß ich aber nicht;
- Möglicherweise hilft mir vor allem § 313 II
- da der Produzent als Unternehmer agiert, hätte vielleicht ein Widerrufsrecht in den Vertrag gemusst? Eine Belehrung dahingehend fand nicht statt
- Ich wurde meines Erachtens über den Kontext (nichts anstößiges, nichts sexuelles) getäuscht §123 I BGB
- Die Bezahlung ist sehr gering dafür, dass der Produzent nun auf immer Geld mit diesem Bildmaterial machen darf. (20 Euro die Stunde)
- Ich wäre auch bereit das Material für einen gewissen Preis zurückzukaufen (vielleicht 150 Euro); bietet es sich an zunächst einen solchen Vergleich anzustreben, bevor ich härteres Geschütz auffahre?
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