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Frage geschrieben am 17.01.2012 00:00:01

Aufnahme eines Kredites - Job gekündigt

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 645
Sehr geehrte Rechtsanwälte/innen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich einer bevorstehenden Kreditaufnahme in Höhe von 15.000 Euro.

Ist diese zulässig bzw. könnte diese in Gefahr geraten (Kündigung des Kredites) wenn ich zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in einem Arbeitsverhälntis stehe/stand und nach Erhalt des Kredites meinen Job kündige ich aber meinen monatlichen Zahlungen bezogen auf den Kredit leiste? Mein Girokonto für einen gewissen Zeitraum im ständigen Guthaben ist auch ohne monatlichen Zahlungseingang?

Die Dauer würde sich auf max. 18 Monate beziehen... Danach würde die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erfolgen. (Auslandsaufenthalt bis dahin...)

Wie sieht da die Realität aus? Können Banken so handeln, bzw. machen sie davon Gebrauch wenn sie sehen das monatliche Geldeingänge ausbleiben, bzw. die Kredittilgung durch das aufgenommene Darlehn erfolgt? Der Kredit würde ja abbezahlt werden...

Für eine Antwort dankbar verbleibe ich,

mit freundl. Grüßen


Antwort geschrieben am 17.01.2012 00:33:17
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Solange Sie die Kreditraten bedienen können, wird die Bank Ihnen den Kredit nicht kündigen (dürfen). Die Tatsache, dass Sie Ihren Job aufgeben, stellt also alleine keinen Kündigungsgrund dar.

Nur wenn die Bank befürchten muss, dass die Raten nicht mehr bedient werden können, steht ihr ein Kündigungsgrund zu. Das wird aber ja, nach Ihrer Schilderung, nicht der Fall sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.01.2012 00:40:32


Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Sie schreiben das die Bank befürchten müsse... Was hiesse das genau?

Die Raten werden, natürlich in Anbetracht der nachfolgenden Risiken in einem monatlichen Rahmen, fristgerecht gezahlt. Das ist natürlich die Vorraussetzung der Kreditinanspruchnahme.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.01.2012 10:10:50

Der Bank steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich Ihre Vermögenssituation so wesentlich verschlechtert, dass die Rückzahlung des Kredits gefährdet ist.

Der Jobverlust allein ist dazu nicht ausreichend, wenn Sie die Raten auch ohne Einkommen zahlen können.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
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