Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Richter
| in unter 2 Stunden
Nach der Trennung von meinem langjährigen Lebenspartner möchte ich eine Auflösung unseres gemeinsamen Wohnungseigentums (Wir sind nicht verheiratet, haben aber 2 gemeinsame Kinder und wohnen derzeit auch noch in unserem gemeinsamen Haus). Das Haus gehört uns gemeinsam zu gleichen Anteilen (Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte, im Grundbuch eingetragen).
Mein ehemaliger Lebenspartner verweigert sich jedoch einer Aufteilung unseres gemeinsamen Eigentums. Mein Angebot, ihm seinen Anteil am Haus auszuzahlen, hat er abgelehnt, da er das gemeinsame Haus nicht verlassen will. Auch weigert er sich, mir meinen Anteil auszubezahlen.
Als ultima ratio würde mir wohl nur der Antrag auf Aufteilung des gemeinsamen Eigentums beim zuständigen Amtsgericht bleiben.
Beim Kauf des Hauses wurde jedoch (damals aus steuerlichen Gründen) eine Nutzungsvereinbarung getroffen, die jedem Miteigentümer die alleinige Nutzung und Verwaltung jeweils einer Wohnung überträgt(es gibt zwei abgeschlossene Wohnungen im Haus, die wir aber immer gemeinschaftlich genutzt haben). Diese Nutzungsvereinbarung ist auch im Grundbuch, Abt. 2 eingetragen: und zwar mit folgendem Wortlaut:
"Zu Lasten jedes Anteils und zugunsten der jeweiligen Miteigentümer: Verwaltungs- und Benutzungsregelung gemäß § 1010 BGB gemäß Bewilligung vom..." (Datum des Kaufvertrages)
Im Kaufvertrag findet sich hierzu folgende Formulierung:
Es benutzen jeweils allein und ausschließlich:
a) Person A und seine Rechtsnachfolger die gesamte im EG gelegene in sich abgeschlossene Wohnung
b) Person B und ihre Rechtsnachfolger die gesamte,im OG gelegene und in sich abgeschlossene Wohung
Nun zu meiner Frage:
a) Ist eine Teilungsversteigerung, zu der ja ein Antrag auf Auflösung der Miteigentümergemeinschaft führen würde, wenn es zu keiner Einigung käme, überhaupt möglich?
b) welche Konsequenzen hat die Eintragung des Nutzungsrechts im Grundbuch ggf. für den/die nachfolgenden Eigentümer
Auflösung









