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Frage geschrieben am 07.07.2005 21:35:00

Auflösung Mietverhältnis bei Tod der Mieterin

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14800
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
Meine Mutter ist letzten Montag gestorben, und die Wohnungsgenossenschaft möcht von uns noch 3 Monate Miete und die Kosten für die Renovierung (die durch die Anteile vermutlich nicht gedeckt sind). Ist das rechtens ? Einen Mietvertrag haben wir leider nicht vorliegen..

Das wenige Kapital, das vorhanden ist, reicht nicht einmal für die Beerdigung und die Entrümpelung der Wohnung.



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Diese Antwort ist vom 7.7.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.07.2005 22:17:47
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
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Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin, zunächst möchte Ihnen mein aufrichtig gemeintes Beileid aussprechen. Ich weiß leider aus e............

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