Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.08.2010 01:26:51

Auflösung und anschließende Neugründung einer GbR

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1332
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 108 weitere Antworten zum Thema GbR.
Im Rahmen einer Existenzgründung und gerichtet auf die Gründung einer GmbH haben wir uns Anfang des Jahres mit drei Gesellschaftern zu einer GbR zusammengeschlossen. Im Laufe der Monate erwies sich die Zusammenarbeit mit einem der Gesellschafter als besonders problematisch. Gravierende Pflichtverletzungen sind ihm allerdings nicht vorzuwerfen. Ein Gesellschaftervertrag wurde nicht abgeschlossen. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem dritten Gesellschafter können wir uns nicht vorstellen. Der dritte Gesellschafter hat bereits den Weg zum Anwalt beschritten und ist keiner Kommunikation zugänglich. Er besteht auf Verbleib in der GbR, ersatzweise der Beteiligung an der zu gründenden GmbH.

Wir beabsichtigen nun nach § 723 BGB zu kündigen, die GbR entsprechend der §§ 730 ff. aufzulösen und sodann zu zweit eine neue GbR gerichtet auf den Abschluss einer GmbH zu gründen. Ist dies eine rechtlich nicht zu beanstandene Vorgehensweise oder könnte der dritte Gesellschafer hiergegen vorgehen, insb. aufgrund der Tatsache, dass wir über den Umweg der Kündigung bezwecken ihn auszuschließen?

Wichtig wäre vor allem, ob der Ausscheidende in der neugegründeten GbR eine Fortführung der ursprünglichen GbR sehen könnte an welcher er beteiligt ist.



Antwort geschrieben am 05.08.2010 08:13:18
Rechtsanwalt Florian Würzburg
Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, Tel: +49 421 4089 80 20, Fax: +49 421 4089 80 29
Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 30
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Auflösung einer für unbestimmte Zeit gegründeten GbR ist gem. § 723 BGB jederzeit möglich.

Auch der nachfolgende Zusammenschluss von zwei der ehemaligen Gesellschafter zu einer neuen GbR/GmbH ist nicht zu beanstanden.

Auf jeden Fall sollten Sie angesichts des belasteten Umgangs mit dem dritten Gesellschafter darauf achten, alle Schritte zu dokumentieren und rechtlich unangreifbar zu agieren.

Ob Sie und die übrigen Gesellschafter etwaig andere gegenseitige Ansprüche in Bezug auf das ursprünglich geplante Vorhaben GmbH aufgrund von vorvertraglichen Vereinbarungen haben (§ 311 BGB), lässt sich hier nicht abschließend beurteilen, so dass ich Sie dafür nur vorsorglich sensibilisieren möchte.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben und wünsche noch einen angenehmen Tag.

Sozietät Müller&Würzburg
Steuerberater und Rechtsanwalt

Konsul-Smidt-Straße 8 p
28217 Bremen
Fon 0421 - 4089 4020 * Fax 0421 - 4089 4029

Zweigstelle:
Hinterm Berg 115a
27726 Worpswede
Fon 04792 - 1586 * Fax 04792 - 4166

www.mundw.eu

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Auflösung und anschließende Neugründung einer GbR | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-05
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Schnelle und präzise Antwort, genau das, was ich gesucht habe. Vielen Dank!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Gesellschaftsrecht letzten Monat:

13
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Auflösung   anschließende   Neugründung   GbR