Frage geschrieben am 07.07.2005 21:35:00Betreff: Auflösung Mietverhältnis bei Tod der Mieterin
Rechtsgebiet: Miet- und WEG-Recht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 12431
Meine Mutter ist letzten Montag gestorben, und die Wohnungsgenossenschaft möcht von uns noch 3 Monate Miete und die Kosten für die Renovierung (die durch die Anteile vermutlich nicht gedeckt sind). Ist das rechtens ? Einen Mietvertrag haben wir leider nicht vorliegen..
Das wenige Kapital, das vorhanden ist, reicht nicht einmal für die Beerdigung und die Entrümpelung der Wohnung.
Antwort geschrieben am 07.07.2005 22:17:47
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Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
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