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Zum 31.12.2010 wurde das Gewerbe der GmbH & Co. KG mangels Interesse abgemeldet (kein Konkurs oder Überschuldung). Es gibt 1 Kommandidisten, welcher auch Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH ist. Jetzt kam ein Schreiben des Handelsregisters, wonach wg. der Abmeldung die Auflösung der Gesellschaft zu betreiben sei. Zum 31.03.2011 wurde das Büro aufgegeben, die GmbH & Co. KG hat jetzt also quasi keine Adresse mehr.
Fragen:
1. Es gibt noch eine strittige Forderung eines Dienstleisters. Ist dies ein Hinderungsrund für die Auflösung? Kann der Gläubiger an die GmbH verwiesen werden? Muss er über die Auflösung informiert werden?
2. Kann ein Postfach als gültige Adresse der GmbH & Co. KG bis zur endgültigen Auflösung verwendet werden? Oder ggf. besser c/o der Komplementär-GmbH?
3. Etwaige noch zu beachtende Punkte bzgl. der Auflösung.
