Aufklärungspflicht eines Maklers bei Mietwohnung mit Kamin (der baulich
24.01.2011 10:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Wir haben eine Mietwohnung in einem Altbau ( ca 1950) über Makler gefunden und den Mietvertrag abgeschlossen. Einer der Hauptgründe für den Abschluss des Vertrags waren der große Garten und der Kamin.
Heute stellt sich nach Schornsteinfegerbesuch heraus, dass der Kamin baulich niemals funktioniert hat, da die Brennkammer zu groß und der Abzug zu klein sei. Laut Schornsteinfeger sei der Betrieb gefährlich und nicht zu empfehlen. Es handele sich um einen Kamin "Marke Eigenbau". (Der Erbauer des Hauses war ein Architekt, der wohl von Kaminen nicht so richtig Ahnung gehabt hat)Ob er genehmigt war, kann er aufgrund des alten Hauses nicht mehr sagen.Der Kamin sei vom Schornsteinfeger schon vor mehr als 10 Jahren aus dem Kehrbuch ausgetragen worden.
Bei der Wohnungsbesichtigung hat der Makler aber den Eindruck erweckt, der Kamin sei funktionstüchtig und uns noch Feuerholz im Garten gezeigt, dass dort lagerte und uns gesagt, das könnten wir haben für den Kamin. Unser Sohn ( 7 Jahre) war dabei und kann das bezeugen.
Jetzt stellt sich der Makler dumm und sagt, er wußte von nichts. Ebenso der Hausverwalter, der auch dabei war.
Hätte der Makler sich nicht über den Zustand des Kamins informieren müssen wenn er sowas sagt?
Wir hätten gern gewußt,
a.) ob wir die Miete mindern können oder
b.) ob wir den Makler belangen können, der uns so einen Unsinn erzählt hat.
Vielen Dank
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