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Frage geschrieben am 10.09.2008 17:20:00

Aufklärung über die Konsequenzen einer Unterlassungserklärung

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1702
Ich habe eine Unterlassungserklärung abgegeben weil ich in einem Forum Dinge über eine Person geschrieben habe (die aber alle Wahr sind. Mein Anwalt hat mir geraten eine Unterlassungserklärung abzugeben, das habe ich auch dann getan, ich wollte nur das Ruhe herrscht. Ein paar Tage später wurde Klage gegen mich eingereicht, da die Inhalte im Forum nicht gelöscht wurden. Ich habe mich sehr darüber gewundert und dachte mit der Abgabe der Erklärung wäre alles beendet. Mein Anwalt hat mir nicht gesagt das ich die Inhalte sofort löschen soll und auch das ich an diese Erklärung 30 Jahre gebunden bin auch nicht, sonst hätte ich doch sofort alles gelöscht, damit Ruhe herrscht. Nun mußte ich alles bezahlen ca. 4.000 EUR Kosten. Meine Frage lohnt es sich gegen meinen Anwalt vorzugehen, er hat mich ja nicht darüber aufgeklärt, dann wäre das ganze nicht passiert. Hätte ich gewußt das ich 30 Jahre daran gebunden bin hätte ich das Ding nie unterschrieben.


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Diese Antwort ist vom 10.9.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.09.2008 18:13:24
Rechtsanwalt Carsten Dreier
Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund, Tel: 023158969973, Fax: 0231522341
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage so beantworten:

Der Anwaltsvertrag verpflichtet den Rechtsanwalt, die Interessen seines Mandanten in jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, dass Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden. Er muss den Mandanten vor Gefahren, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind warnen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist. Dies setzt zunächst voraus, dass der Rechtsanwalt seiner Aufklärungspflicht nachkommt und alle für die rechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes wesentlichen Gesichtspunkte von dem Mandanten erfragt. Aus der Aufklärungspflicht folgt dann die Rechtsprüfungs- und Rechtsberatungspflicht. Aus der Klärung des Sach- und Streitstandes und dem Ergebnis der Rechtsprüfung ergibt sich dann die Verpflichtung, den Mandanten über das Prozess- und das Kostenrisiko zu belehren. In jeder Lage des Verfahrens hat der Rechtsanwalt den Mandanten über Prozessrisiken aufzuklären. Die rechtsanwaltliche Beratung hat sich am Grundsatz des sichersten Weges zu orientieren, d.h. der Rechtsanwalt hat den Weg zu wählen, der den Mandanten am sichersten zur Realisierung seines Zieles führt.
Grundsätzlich erscheint mir daher die Vorgehensweise des Kollegen richtig, Ihnen zu raten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil Sie Dinge über eine Person in einem Forum verbreitet haben, die deren allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Behauptungen der Wahrheit entsprachen oder nicht.
Allerdings hätte er Ihnen erklären müssen, dass Sie die Behauptungen aus dem Forum auch hätten entfernen müssen und dass eine Unterlassungserklärung dreißig Jahre gültig ist. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Kollege den Grundsatz des sichersten Weges beachtet hat, indem er eine für Sie teure einstweilige Verfügung vermieden hat. Zudem wären Sie für die Behauptung, dass Ihr Anwalt Sie nicht über die Wirkungen einer Unterlassungserklärung aufgeklärt hat, in der Beweislast. Dieser Beweis dürfte Ihnen schwer fallen, so dass ein Vorgehen meines Erachtens keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und bedaure Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt


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