Ich bin zu dieser Sofortauflösung des Vertrages bereit, erwarte aber eine angemessene Abfindung. Hierüber soll verhandelt werden.
Wie hoch kann ich meine Forderung nach einer Abfindung ansetzen?
Für eine rasche Beantwortung der Frage wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen.
-- Einsatz geändert am 26.01.2012 03:15:00
Antwort geschrieben am 26.01.2012 03:33:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Höhe einer Abrechnung ist stets Verhandlungssache, die Höhe orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit. Der übliche Maßstab ist hierbei ein halbes bis ein ganzes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. In Ihrem Fall also 17 halbe bis ganze Monatsgehälter. Je nach Leistungsfähigkeit des Unternehmens und Verhandlungsgeschick der Parteien kann die Abfndung aber auch wesentlich höher ausfallen.
17 ganze Monatsgehälter wäre dementsprechend eine überlegenswerte Startforderung.
Dies gilt für einen festangestellten Mitarbeiter. Sollten Sie "freiberuflicher Arbeitsmediziner" im Sinne von freier Mitarbeiter gemeint haben, gilt Folgendes:
Mangels Kündigungsschutz ist eine wesentliche niedrigere Abfindung zu erwarten. Die erwarteten Einnahmen für die Zeit der Kündigungsfrist plus ein Verhandlungspuffer von 20 bis 50 Prozent sind da ein guter Startwert. Aber auch hier ist es eine reine Verhandlungssache.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

