Aufhebungsbescheid Arbeitslosengeld gerechtfertigt?
Bin seit 1.1.11 arbeitssuchend und habe vorher ordnungsgemäß den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und bewilligt bekommen. Bereits im November habe ich mit der Sachbearbeiterin besprochen, dass ich je nach Ausgang meiner Prüfung Mitte Januar plane, in Finnland Arbeit zu suchen, da meine Frau und 2 Kinder dort schon wohnen und warten. Sei alles kein Problem, habe Adresse der ZAV-Dortmund bekommen und auch dort Kontakt zwecks Arbeitssuche aufgenommen.
Habe dann Ende Dezember wohl den Fehler gemacht, nicht um Erlaubnis zu fragen, ob ich Deutschland verlassen darf, obwohl ich Weihnachten bei der Familie in Finnland feiern wollte und mich dort auch auf meine Prüfung Mitte Januar vorbereiten wollte. Dann habe ich mich nach der erfolgreichen Prüfung bei den finnischen Behörden registriert und gebeten mit den deutschen Behörden zu klären,wer ab wann für meine Unterstützung zuständig ist.
Nachdem das im Januar herauskam, wurde mir sofort der Aufhebungsbescheid nach Finnland zugeschickt:
Wegfall der Verfügbarkeit
Meinen Wohnsitz in D habe ich erst zum 1.2.11 gekündigt, aber das zählt wohl nicht.
Da ich wahrscheinlich ab 1.3 hier arbeiten anfange geht es nur um die 2 Monate, aber ich finden ich habe Anspruch auf ALG auch wenn ich im Ausland auf Jobsuche bin. Habe wohl einen Formfehler gemacht und die Ausreise nicht rechtzeitig gemeldet bzw. gewisse Formulare für die finnischen Behörden nicht persönlich beantragt und vor der Ausreise abgeholt.
Meine Frage :
Macht es überhaupt Sinn, einen Widerspruch dagegen einzulegen und wie sind die Chancen, gegen die Agentur für Arbeit anzukommen?Praktische Ratschläge?
Trifft nicht Ihr Problem?
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