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Hallo
folgender Sachverhalt:
Eheschließung der beiden (beide Deutsche) Partner vor mehreren Jahren im Ausland. Die Bestätigung der Ehe nie eingeholt. Beide haben eigene Wohnungen behalten. Keinerlei finanzielle Abhängigkeit. Nun möchten wir beide, dass die Eheschließung - die keine war - aufgehoben wird.
Ist das möglich und an wen muss man sich wenden?
an die Botschaft des Landes in Deutschland oder an unsere Gerichte?
Danke und Grüsse
Antwort geschrieben am 03.01.2012 17:42:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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wenn Sie im Ausland geheiratet haben und dabei die formellen Voraussetzungen des entsprechenden Landes eingehalten haben, gelten Sie auch in Deutschland als verheiratet. Eine formelle Anerkennung oder Bestätigung ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der vollzogenen Trauung reicht die Heiratsurkunde aus.
Für die Scheidung einer solchen Ehe ist daher das Familiengericht zuständig.
Die Botschaft des "Hochzeitslandes" hat damit nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
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