Aufhebung der Bezeichnung "Naturschutzgebiet"
17.10.2010 15:24 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrte Rechtsanwälte,
bei meiner Frage möchte ich Anklang nehmen an dem zurzeit heiß diskutierten und durchlaufenden Prozess : Stuttgart 21.
Dort wurden - zum Wohle der Allgemeinheit - unter Naturschutzdenkmal stehende Bauten abgerissen.
Lässt sich hieraus ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf gleichgelagerte bzw. ähnliche gelagerte Verhältnisse herleiten?
Ich bin Eigentümer eines Grundstückes in Hessen. Verkehrswert ca. 5.000.000 €.
Leider ist das Grundstück (noch) Naturschutzgebiet. Das angrenzende Nachbargrundstück wurde vom Gemeinderat als Baugebiet freigegeben (Es wurde ein Privathaus errichtet). Inwieweit die bekannte "Vetterleswirtschaft" mit im Spiel war, kann ich nicht beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei solchen Beträgen meist nur die Spitze der Gesellschaft die finanziellen Mittel zum Erwerb eines solchen Grundstücks aufbringen kann. Und eben diese Spitze scheint im Gemeinderat die Aufhebung durchgesetzt zu haben.
Wäre der Vergleich : Stuttgart 21, Naturschutzgebiet wird aufgehoben auch auf mein Grundstück übertragbar. Oder aber der Vergleich des Nachbargrundstückes und dem Meinigen?
Wie Sie sicherlich verstehen könne, bin ich an einer Baufreigabe für mein Grundstück sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen









