Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Niessbrauch.
Meine Stiefmutter (91 J.) hat lt. Erbvertrag ein gesetzliches Nießbrauchrecht an unserem Elternhaus (Einfamilienhaus) erhalten. Das Haus haben wir geerbt. Aufgrund fortschreitender Demenz kann Sie nicht mehr länger dort wohnen, ihr Sohn hat eine allgemeine aber keinen notarielle Vollmachtfür sie. Aufgrund der Demenz ist die Stiefmutter nicht mehr vertragsfähig. Ihr Sohn ist für einen Nießbrauchverzicht bereit, um die laufenden Kosten nicht länger tragen zu müssen.
Frage:Gibt es einen Möglichkeit, das grundbuchamtliche verbriefte Nießbrauchrecht zu löschen bzw. vertraglich aufzuheben. Wir wollen das Elternhaus umbauen und selbst nutzen, weiterhin das Grundstück (2000 qm)teilen und teilweise verkaufen.
Das Haus wurde seit Beginn des Niessbrauches vor 11 Jahren nicht gewartet (kein Innen- bzw.Aussen-Anstrich etc.), daher sind teilweise Dach Fenster undicht, das Haus wirkt sehr verwohnt. Frage:Inwieweit bzw. welchem Ausmaß besteht nach $1041/1047 Anspruch auf entsprechende Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen, die aufgrund fehlender Wartung erforderlich sind?
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Diese Antwort ist vom 5.7.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.07.2006 14:44:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Kah
Steinweg 24, 06618 Naumburg, Tel: 03445779241, Fax: 03445779242
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 297
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