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Frage geschrieben am 13.07.2009 00:16:35

Aufhebung Lebenspart. wenn Partner im Ausland

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1362
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 103 weitere Antworten zum Thema Ausland.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meine Lebenspartnerschaft in Berlin aufheben lassen. Die vorasusetzungen sind soweit Erfüllt.

Allerdings ist mein Lebenspartner in England wohnhaft und würde ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen.Er ist kein EU-Staatsbürger.

Mein Partner hat kein Interesse nach Deutschland zu Reisen würde aber der Aufhebung zustimmen.


Was genau kann ich tun bezüglich seiner Anwesheit bzw. seiner Nicht Anwesenheit zum Gerichtstermin. Kann mein Partner eine schriftliche Erklärung abgeben, das er der Aufhebung zustimmt oder muss er sich in Deutschland von einem Anwalt Vertreten lassen. Er will keinen Anwalt von Sich beauftragen müsste ich dan die Kosten für seinen Anwalt übernehmen?

mit freundlichen Grüssen

T.

P.S. wie lange sind die derzeitigen Wartezeiten für einen Aufhebungstermin in Berlin (Schöneberg/Kreuzberg)


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.07.2009 06:34:33
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Grundsätzlich muss Ihr Partner zum Termin erscheinen. Nach § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO kann aber die Anhörung auch von einem ersuchten Richter vorgenommen werden, wenn der Partei das Erscheinen aufgrund einer zu großen Entfernung nicht zugemutet werden kann.

Ohne Anwalt kann kein Antrag auf Aufhebung gestellt werden, also ist hier ein Rechtsanwalt erforderlich.

Wie lange es dauern wird, bis ein Aufhebungstermin angesetzt wird hängt von der Belastung des Gerichts ab. Wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 01.01.2005 eingetragen wurde, ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Dies dauert normalerweise, das heißt wenn keine Anwartschaften Im Ausland erworben wurden etc., drei bis sechs Monate. Nach meiner Erfahrung wird nach Abschluss dieses Verfahrens umgehend terminiert.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion oder wenden Sie sich direkt an mich.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig – Thoma – Straße 47
85232 Unterbachern
Tel.: 0 81 31/33 39 36 1
Fax: 0 81 31/2 71 51 84
Mobil: 0171/84 18 0 21
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.07.2009 12:12:37

Sehr geehrte Frau Hein,

ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Allerdings würde ich gerne Wissen was man genau tun kann wenn der Partner sich im Europäischem Ausland aufhält. Mein ExPartner ist indischer Staatsbürger wohnt derzeit in England. Er besitzt keine Gültige Einreiserlaubniss für Deutschland und ist auch nicht interesiert an einem Aufhebungs Termin vor Gericht in Deutschland zu erscheinen ist aber schon gewillt der Scheidung zu zu stimmen. Muss er dann in England vor einem Richter erscheinen? Oder vor der Botschaft oder kann er sich Anwaltlich vertreten lassen in Deutschland und muss so selbst nicht vor Gericht in D. erscheinen?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.07.2009 14:39:46

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:

Hinsichtlich des Rechtshilfegesuchs wird dieses von Gericht veranlasst werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit mir direkt unter meinen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Ich hoffe Ihnen nun weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Astrid Hein
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