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Frage geschrieben am 31.01.2012 11:40:31

Aufhebung Engagementvertrag mit Hochzeitsband

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 501
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Sept.2011 einen Engagementvertrag mit einer Hochzeitsband geschlossen, die auf unserer Hochzeit am 16.06.2012 spielen sollten. Darin wurde geregelt wie lange gespielt wird, wann und wie hoch die Gage ist. Es wurde nicht geregelt ob man kündigen kann oder ob es dann eine Strafe gibt. Dazu ist nichts im Vertrag vermerkt. Wir hätten uns jetzt nachträglich für eine andere Band entschieden und würden den Vertrag gerne kündigen oder aufheben. Es ist ja noch 5 Monate hin also ist es meiner Ansicht nach keine kurzfristitge Kündigung. Gibt es da allgemeine gesetzliche Regelungen, da wie schon erwähnt im Engagementvertrag nichts zur Kündigung geregelt ist. Wie müsste in unserem Fall eine Kündigung aussehen und brauche ich da eine Begründung? Es wäre sehr nett wenn mir jemand diese Fragen zeitnah beantworten könnte.

Vg


Antwort geschrieben am 31.01.2012 12:48:22
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Der von Ihnen mit der Band geschlossene Engagementvertrag wird als Werkvertrag nach § 631 BGB einzustufen sein, da die Band hier zu einer Darbietung eines konkret bestimmbaren Programms von einer bestimmten Dauer, im Rahmen Ihrer Hochzeitsfeier verpflichtet wurde. Sie schreiben, dass festgelegt wurde, wie lange die Band Ihr Repertoire am Tag Ihrer Hochzeitsfeier spielen soll.

Ist keine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag geregelt, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Ein Werkvertrag kann nach § 649 BGB jederzeit gekündigt werden. Die Band ist jedoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Ersparte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtung etc.), bzw. die Gage durch ein Engagement zum gleichen Termin muss sich die band anrechnen lassen.

Insofern können Sie zwar kündigen, werden jedoch einen Teil der Gage zahlen müssen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit besten Grüßen,

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 14:47:53

Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Hat man dann keine Chance zu kündigen, obwohl in dem Engagementvertrag nichts dazu geregelt wurde und es auch keine AGB´s oder derartiges gibt. Man kann doch auch einen Maler beauftragen und ihm dann wieder absagen wenn man es sich anders überlegt hat? Das ist aber irgenwie unseriös und eine komische gesetzliche Regelung oder?

Vg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 15:02:45

Sehr geerhter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Für den Maler gelten die gleichen Regelungen. Wie bereits geschrieben, abzugsfähig sind ersparte Aufwendungen und der Verdienst, der im gleichen Zeitraum nun erarbeitet wurde. Ob nun Maler oder Band, das macht für die Anwendung des § 649 BGB keinen Unterschied. Diese Regelung ist nicht unseriös oder komisch, es sichert dem Einen ein ständiges Kündigungsrecht zu und schützt den Anderen vor unkalkulierbaren kündigungsbedingten Verlusten.
Daher sollte das Kündigungsrecht individuell im Vertrag geregelt werden.

Daneben stellen diese Ausführungen die Rechte beider Seiten dar. Möglicherweise verzichtet die Band auch aus Kulanz auf Ihre Rechte aus § 649 BGB, insbesondere hinsichtlich der noch verbleibenden Zeit bis zum gebuchten Termin.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Aufhebung Engagementvertrag mit Hochzeitsband | Gesamtbewertung: 3.6/5 | Datum: 2012-01-31
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