Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Nutzung.
Hallo, ich habe gestern eine Email erhalten mit folgendem Wortlaut:
"Guten Tag, Herr XXX,
ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Geschäftsführer der wirDesign GmbH in Berlin. Unser Designbüro existiert seit 1983, beschäftigt heute rund 60 Mitarbeiter, hat Standorte in Berlin und Braunschweig und ist bundesweit tätig. Seit dem Jahr 2000 ist die Marke wirDesign beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in allen denkbaren Schreibweisen als Wortmarke im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Bereiche Werbung, Marketing, Marktforschung und Analyse; Werbemittlung, Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Designers und eines Graphikers; Erstellen von Werbetexten und Werbebroschüren für Dritte; Dienstleistungen für Werbe-, PR-Zwecke sowie für die Öffentlichkeitsarbeit eingetragen.
Dies als Hintergrund vorneweg.
Wir haben festgestellt, dass Sie gegenwärtig unter der Bezeichnung „We Design" im Markt auftreten und zum Teil identische Leistungsbereiche wie wirDesign anbieten.
Damit haben wir ein Problem.
Wir möchten Ihnen nicht zwangsläufig unterstellen, dass Sie „we design" bewusst gewählt haben, um von dem guten Namen von wirDesign (wir gehören u. a. zu den deutschen Top-Ten der Corporate Design-Agenturen) auf unlautere Weise zu profitieren. Wohl aber lässt sich feststellen, dass Verwechslungsgefahr im Markt gegeben ist und wir deshalb auf Unterlassung der weiteren Nutzung der Bezeichnung „we design" bestehen werden. Hierbei stützen wir uns auf das Markenrecht sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Was können Sie tun?
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie es umgehend, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2012 unterlassen, weiter unter der Bezeichnung „we design" oder anderen ähnlich lautenden Bezeichnungen auftreten, die geeignet sind, mit unserer markenrechtlich geschützten Bezeichnung „wirDesign" verwechselt zu werden. Ihre Einwilligung hierzu wollen Sie uns bitte bis zum 16. Dezember 2011 bei uns eingehend schriftlich erklären.
Was passiert, wenn Sie diese Aufforderung ignorieren?
wirDesign wird Sie auf dem Rechtsweg auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz verklagen. Dies wird mit empfindlichen Kosten verbunden sein.
Gerne sehen wir daher Ihrer fristgerecht eingehenden Unterlassungserklärung entgegen und senden Ihnen trotz der unmissverständlichen Worte
kollegiale Grüße"
Was habe ich nun für Möglichkeiten mich abzusichern, was sollte ich als nächstes machen?
Antwort geschrieben am 02.12.2011 10:00:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Am Kabutzenhof 22, 18057 Rostock, Tel: 0381-25296960, Fax: 0381-25296961
Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht
Bewertungen: 115
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gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Die email ist als marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu verstehen. Sie stellt einen Warnschuss dar und ist mit der Aufforderung versehen, zukünftig ein behauptet, verletzendes Verhalten zu unterlassen. Von Ihnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung erwartet.
Nach allererster Einschätzung ist davon auszugehen, dass das Schreiben ernst zu nehmen ist. Die gemachten Angaben zu dem gegnerischen Unternehmen scheinen nicht unplausibel - ob allerdings der Anspruch auf Unterlassung besteht, kann im Rahmen dieser Erstberatung nicht gesagt werden.
Möglichkeiten einer "Absicherung" bestehen entweder in Form des Nachgebens. Das bedeutet, dass eine Erfüllung der begehrten Ansprüche selbstverständlich weitere Gefahren ausschließt.
Ich empfehle Ihnen jedoch, die Vorwürfe einer anwaltlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Auf diese Weise wird Ihre, letztlich unternehmerisch geprägte Entscheidung, eine belastbare Basis erhalten. Hierzu sollten also eine auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrecht tätige Kanzlei in Kürze zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
-Rechtsanwalt-
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Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion
Mit freundlichen Grüßen
M. Ziegler
-Rechtsanwalt-
Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-
fon : 0381-25296960
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