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Sehr geehrte Anwälte,
Vor zwei Monaten wurde mein KFZ an der hinteren Stosstange infolge eines fremdverschuldeten Auffahrunfalls beschädigt. Der Wagen wurde umgehend bei einer Werkstatt vorgefahren und ein Kostenvoranschlag ergab Reparaturkosten von ~700EUR. Dieser Kostenvoranschlag wurde der gegnerischen Versicherung mit zugegebenermassenbedauerlich schlechten Photos (Handy Aufnahme, Abzüge über das Internet bestellt) übergeben. Ein dedizierter Gutachter wurde nicht herangezogen.
Ich verstehe den Schaden als Bagatelle und habe in meinem Schreiben erwähnt, dass eine Reparatur aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich ist, ich aber einen angemessenen Ausgleich für den entstandenen Schaden erwarte.
Die gegnerische Versicherung hat in ihrem darauf folgenden Schreiben für mich überraschend die Schadensregulierung generell abgelehnt und darauf verwiesen, dass die Stossstange wegen eines Vorschadens bereits vor dem Unfall hätte ausgewechselt werden müssen.
Ich habe diesem Schreiben umgehend schriftlich widersprochen und meine Auffassung dargestellt, wonach es sich bei den Unfallfolgen um die bisher einzigen äusserlichen Mängel des Fahrzeugs handelt und diese alleinig durch den Unfall verursacht sind. Ich habe auf dieses Schreiben seither keine Antwort erhalten.
Ich bin über das Verhalten der Versicherung sehr verärgert und erwäge, weitere Schritte zu ergreifen. Meine Frage ist nur: Was tun? Stehen mir überhaupt Rechtswege offen? Ist es aus Ihrer Sicht zielführend, einen Anwalt in diese Angelegenheit einzubeziehen?
Antwort geschrieben am 11.01.2011 18:40:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Generell ist es bei Verkehrsunfällen stets ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine gewisse " Waffengleichheit" mit der Haftpflichtversicheung des Unfallgegners herzustellen. Ihr Fall ist hierfür das beste Beispiel. Ausserdem sind die Rechtsanwaltskosten als Schadensposition bei Unfallregulierungen anerkannt. D.h. im Falle einer Haftung der Gegenseite muessen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten übernommen werden.
Offenbar versucht die Versicherung Ihnen einen Vorschaden anzuhängen, um sich so der Haftung zu entziehen.
Dem lässt sich unschwer dadurch entgegentreten, dass ein Sachverständigengutachten zur unfallbedingten Schadenshöhe in Auftrag gegeben wird. Auch die hierfür entstehenden Kosten muss die Gegenseite übernehmen!
Der Gutachter wird aufgrund der Einlassung der Versicherung auch gleich zur Frage eines etwa vorhandenen Vorschadens Stellung nehmen.
Die weitere Schadensregulierung übernehme ich bei Bedarf gern für Sie. Kontaktieren Sie mich dazu einfach per email und schicken Sie mir die Versicherungsdaten und den Kostenvoranschlag. Eine persönliche Besprechnung kann telefonisch erfolgen.
Sollte die Versicherung auch nach Vorlage eines Gutachtens nicht zu einer Schadensregulierung bereit sein, bleibt nur der Weg zum Amtsgericht. Auch die Kosten eines Rechtsstreits hat im Ergebnis der Unterlegene zu tragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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