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Sehr geehrter Damen und Herren,
im Voraus herzlichen Dank für Ihre Beratung. Ich versuche den Sachverhalt kompakt wie möglich darzustellen.
Während meines Masterstudiums habe ich einen Antrag auf die Genehmigung einer Selbstständigkeit gestellt. Ausländerbehörde und IHK haben zugestimmt. Daraufhin habe ich mit meinem deutschen Geschäftspartner ein Online-Handels Unternehmen gegründet. Jeder hält 50% Anteil der GbR. Die Firma entwickelt sich gut hat auch Förderungsgelder von N-Bank bekommen. Um den chinesischen Markt auszubauen plane ich möglich schnell nach China fliegen. Bis mittelfristig bleibe ich hauptsächlich in China. Den deutschen Markt betreut mein Geschäftspartner, ich fliege alle 2-3 Monate für 1-2 Wochen nach Deutschland. Unser Geschäftsmodell lässt ortsunabhängige Zusammenarbeit zu.
Nach meinem Studiumabschluss musste ich erneuert den Antrag auf die Genehmigung meiner Selbstständigkeit stellen. Nachdem ich die Ablehnung von IHK telephonisch von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde erfahren habe, haben wir mit dem Zuständigen IHK Mitarbeiter ein persönliches Gespräch geführt. Uns wurde mitgeteilt, dass „ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis" bei unser Unternehmung nicht besteht (AufenthG § 21, Abs. 1, Nr.1). Der erste Antrag während meines Studiums wurde aufgrund AufenthG § 21, Abs. 1, Nr.6 genehmigt.
Als ein möglicher Lösungsansatz hat uns der IHK Mitarbeiter gesagt, dass wir unsere GbR auflösen, mein Geschäftspartner meldet dann ein Einmannunternehmen an. Ich schließe mit Ihm einen stillen Gesellschaftervertrag ab. Ich darf maximal 49% Anteil halten. Er stellt mich als Führungskräfte ein. Dann wird die Verlängerung meines Aufenthalts nach AufenthG § 18 erfolgen. Die Arbeitsagentur muss in diesem Fall nicht um die Stellungnahme gefragt werden.
Um in der Zukunft frei nach Deutschland ein-und ausreisen zu können möchte ich meinen Aufenthalt in Deutschland nicht verlieren. Sobald es geht möchte ich Daueraufenthalt-EG beantragen. Mein Plan sieht in folgenden Schritten aus.
1. Aufenthalt in Deutschland aufgrund der Tätigkeit wie z.B. Geschäftsführerin verlängern.
2. Da ich demnächst zumindest für 1-2 Jahren in China aufhalte, möchte ich danach bei Ausländerbehörde um eine Fristverlängerung beantragen. (Gemäß § 51 Abs. 1. Nr.7 AufenthG und § 51 Abs. 4.AufenthG)
3. Spätestens nach einem Jahr beantrage ich EU-Aufenthalt. (Gemäß § 9a AufenthG.) Ich bin 9 Jahren in DE, 5 Monaten Sprachschule (Aufenthaltsbewilligung), 7,5 Jahren studiert (§16 Abs. 1 AufenthG), 1 Jahr für Arbeitssuchen nach meinem Studium (§16 Abs. 1 AufenthG). Wenn diese 9 Jahren zur Hälfte voll angerechnet, dann kann ich frühestens nach 5 Monaten EU-Aufenthalt beantragen.
4. Nach weiteren 5 Jahren habe ich insgesamt 15 Jahren Aufenthalt, dann kann ich ohne Beschränkung in China bleiben und dabei den freien Zugang zu Europa nicht verlieren. (Gemäß § 51 Abs. 2. AufenthG.)
Zu Schritt 1 , Ihrer Erfahrung nach
(1) Wie wahrscheinlich bekomme ich meinen Aufenthalt aufgrund der Tätigkeit wie z.B. Geschäftsführerin bei unserem Unternehmen verlängert?
(2) Was muss ich beim Antrag und bei der Stellenbeschreibung etc. zu beachten?
(3) Wie viel Mindestgehalt soll eine Geschäftsführerin bekommen, damit es kein Problem gibt? Wir haben ungefähr 800 Euro vielleicht plus einen umsatzabhängigen variablen Teil fürs Anfang gedacht.
(4) Falls (1) nicht klappt, wie sieht mit „nationales Visum" (Gemäß § 6 Abs. 4. AufenthG) und Schengen-Visum (kurzfristige Aufenthalte) (Gemäß § 6 Abs. 2. AufenthG) aus?
Zu Schritt 2 Angenommen, ich habe den Aufenthalt aufgrund der Arbeit bekommen.
(5) Ihrer Erfahrung nach bekomme ich die Frist problemlos verlängert? Meine Aufgabe in China ist der chinesische Absatzmarkt auszubauen, später eine Tochterunternehmen zu gründen und Hersteller für unseren eigenen Markenprodukte zu finden.
(6) Soll ich beim Schritt 1 schon erwähnen dass ich demnächst in China länger aufhalte?
Zu Schritt 3:
(7) Wie viele Jahren wird jetzt in meinem Fall angerechnet? (Sie finden die nötige Information in der Tabelle unten)
Zu Schritt 4:
(8) Wie wird 15 Jahren Aufenthalt gezählt? 15 Jahren in Deutschland oder 15 Jahren in Besitz einer Daueraufenthalt-EG?
Noch eine Frage geht um die Rechtformänderung. Es ist ziemlich aufwendig, dass wir die bestehende GbR auflösen dann ein Einmann-Unternehmen gründen.
(9) Wenn wir unser bestehende GbR Gesellschaftsvertrag ändern, so dass ich Minderheitsgesellschafterin bin (z.B. 49% Geschäftsanteil) erfolgt der Erteilung meines Aufenthalts auch nach AufenthG § 18?
Letzte Frage zu meiner Versicherung. Ich bin bei TK freiwillig versichert. Im März habe ich die TK Anwartschaft beantragt, da ich für 2 Monaten in Asien war. Ich habe bis jetzt bei TK nicht gemeldet, dass ich seit 4 Monaten wieder in Deutschland bin und den Versicherungsvertag zum Ende September gekündigt. Für Aufenthaltsverlängerung muss ich versichert sein. Wenn ich mich jetzt noch mal bei TK melden, sage dass ich meinen Versicherungsvertrag doch fortsetzten möchte.
(10) Wenn TK von meiner Rückkehr erfährt, welche Konsequenzen muss ich mitrechnen? Kann ich problemlos meine Versicherung fortsetzen? Soll ich mich besser woanders versichern?
Datum Aufenthaltstitel Dauer Tage Bemerkung
11.10.2002 - 16.12.2003 Visum D Sprachschule besuchen 425 Gültigkeit 26.09.2002 – 24.12.2002,
gilt nur zum Sprachkurs und anschließendem Studium
17.12.2002 - 04.12.2003 Aufenthaltsbewilligung Sprachschule & Studium 347 Studium "BWL" fängt in März.2003 an
05.12.2003 - 30.11.2005 Aufenthaltsbewilligung Studium 715
01.12.2005 - 01.06.2008 §16 Abs. 1 AufenthG Studium 900 Studium endet am Februar 2008
02.06.2008 - 23.02.2009 §16 Abs. 4 AufenthG Arbeit suchen 261
24.02.2009 - 19.03.2009 der Aufenthaltstitel als fortbestehend
§ 81 Abs. 4 AufenthG. Master-Studium 25 Fiktionsbescheinigung,
Studium fängt März 2009 an
20.03.2009 - 19.05.2011 §16 Abs. 1 AufenthG Master-Studium 779 Studium endet am Februar 2011
20.05.2011 - 19.11.2011 der Aufenthaltstitel als fortbestehend
§ 81 Abs. 4 AufenthG. Antrag 179 Antrag auf Aufenthaltsverlängerung aufgrund der Selbstständigkeit nach dem Studium
09.12.2010 - heute Gesellschafterin der XXX GbR,
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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